Knapp ein Jahr nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft ist der frühere Auschwitz-Wachmann Reinhold H. im Alter von 95 Jahren gestorben. Das Urteil wird dadurch nicht mehr rechtskräftig.

Detmold - Der frühere Auschwitz-Wachmann Reinhold H. ist knapp ein Jahr nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen gestorben. Sein Anwalt Andreas Scharmer bestätigte am Donnerstag auf Anfrage, dass der 95-jährige am frühen Dienstagabend verstorben sei. Weitere Angaben wollte der Anwalt nicht machen.

 

Das Urteil des Landgerichts Detmold gegen H. wird damit nicht mehr rechtskräftig. Die vor dem Bundesgerichtshof laufende Revisionsverhandlung befand sich zwar kurz vor dem Abschluss, laut Scharmer hätte es „ab Juli“ eine Entscheidung des vierten Strafsenats geben können. Nach der Strafprozessordnung wird ein Verfahren aber beim Tod des Angeklagten eingestellt.

H. hatte in dem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt und sich bei den Hinterbliebenen seiner Opfer entschuldigt. Das Landgericht entschied im vergangenen Jahr, dass er in der KZ-Hierarchie über der Funktion eines einfachen Wachmanns stand. H. war laut Urteil 1940 freiwillig der Waffen-SS beigetreten.