Ein Nürtinger Gärtnermeister und sein ungewöhnlicher Fall Reitsport oder Gewerbe – das ist die Frage

An dieser Halle in Nürtingen-Reudern hat sich die Kontroverse entzündet. Foto: Ines Rudel

Ein Nürtinger Gärtnermeister möchte eine Lagerhalle künftig für den Beritt von Pferden nutzen. Damit ist die Kommune nicht einverstanden. Sie bewertet die Pläne als sportliche und nicht als gewerbliche Nutzung.

Region: Corinna Meinke (com)

Mit einem ungewöhnlichen Fall beschäftigt sich momentan das Regierungspräsidium Stuttgart. Dabei geht es um die Frage, ob ein Gärtner aus Nürtingen-Reudern seine neu gebaute Lagerhalle künftig für die Ausbildung von Pferden nutzen darf. Der Gärtnermeister hatte dafür im Januar 2023 einen Antrag auf Umnutzung bei der Stadtverwaltung gestellt – und scheiterte damit.

 

Der Betrieb hat auch die Arbeit mit Pferden im Sinn

Demnach wollte der Gärtner die besagte Lager- zu einer Beritthalle umfunktionieren. Bisher handelt es sich um eine Lagerhalle, in der der Betrieb seine Gerätschaften und Arbeitsmaterialien aufbewahrt und in der sich außerdem Besprechungsräume befinden. Bereits im Jahr 2019 hatte die Nürtinger Oelkrug GmbH, die bisher typisch gärtnerische Aufgaben wie Grünflächen- und Baumpflege, Zaunanlagenbau sowie Geräteverleih, Bagger- und Grabarbeiten anbot, ihren Unternehmensgegenstand um die Aufgaben „Zucht, Haltung, Service und Beritt von Pferden“ erweitert.

Für die Nürtinger Stadtverwaltung ist die Sache eindeutig. Da Anlagen für sportliche Zwecke im dortigen Bebauungsplan Breitäcker II ausdrücklich „nicht zulässig sind“, wurde der im Januar 2023 gestellte Umnutzungsantrag des Unternehmers, der außerdem als Stadtrat fungiert, im Oktober des vergangenen Jahres abgewiesen.

Vor dieser Entscheidung habe man geprüft, ob es sich bei der Beritthalle um eine Anlage für sportliche Zwecke handelt, teilt die Stadtverwaltung mit. „In einem solchen Fall ist die Beritthalle, auch wenn sie gewerblich betrieben werden würde, als Anlage für sportliche Zwecke nach Paragraf 8 Absatz 2 Nr. 4 Baunutzungsverordnung zu beurteilen.“ Solche Anlagen für sportliche Zwecke seien „selbstständige Anlagen in baulichen Anlagen und im Freien, die der körperlichen Betätigung zu sportlichen Zwecken dienen“. Gegen diese Entscheidung legte der Gärtnermeister, der sich in der Zeitung zu dem Fall nicht äußern möchte, Widerspruch bei der Kommune ein. Und weil die Verwaltung bei ihrer Haltung bleibt, leitete sie den Widerspruch ans Regierungspräsidium weiter. Dort beschäftigt man sich nun erneut mit der Frage, ob es sich bei der geplanten Beritthalle um eine rein sportliche oder eine gewerbliche Nutzung handelt. Das Widerspruchsverfahren werde man einzelfallbezogen prüfen, teilte das Regierungspräsidium mit. Allerdings sei noch nicht klar, wie lange es bis zur Entscheidung dauern wird, immerhin lägen „vergleichbare Fallkonstellationen dem Regierungspräsidium Stuttgart bisher noch nicht vor“, kommentierte die Behörde den offensichtlich einzigartigen Fall.

Sport oder Gewerbe?

Aber was ist eigentlich Beritt? Bei der Recherche findet sich der Begriff im Zusammenhang mit dem ersten Reiten und Trainieren von jungen Pferden, das Fachleute gegen Bezahlung anbieten. Dabei werden junge Pferde ausgebildet und ältere Pferde in ihrem Verhalten korrigiert.

Die Stadt Nürtingen sieht den Fall anders gelagert und erklärt: „Der beantragte Nutzungsumfang lässt erkennen, dass es sich um das Reiten handelt. Es sollen junge Pferde oder auch solche, die beim Reiten als problematisch beziehungsweise ‚unreitbar’ gelten, weiter ausgebildet werden, sodass das Reiten mit diesen Pferden möglich wird. Dieser Service soll insbesondere gemäß der Nutzungsbeschreibung privaten Pferdebesitzern angeboten werden.“

Beritthalle und Pferdesport

Üblicherweise würden Pferde gehalten, um mit ihnen reiten zu können. Allgemein gesehen diene das Reiten der körperlichen Betätigung zu sportlichen Zwecken. Das Reiten an sich lasse sich demnach dem Begriff „Pferdesport“ zuordnen. Und der Begriff umfasse grundsätzlich die Sportarten, die mit dem Pferd als Partner ausgeübt werden. Somit stehe die beantragte Beritthalle im Kontext zum Pferdesport und lasse sich eindeutig als Anlage für sportliche Zwecke zuordnen.

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