Die Heimaufsicht zwingt Pflegeheime, kleine Doppelzimmer nur noch einfach zu belegen. So will es die Landesheimbauverordnung. Vielen Einrichtungen droht das wirtschaftliche Aus. Zum Leidwesen der Patienten.

Stuttgart - Unter Betreibern kleiner Pflegeheime herrscht Alarmstimmung. Vielen sitzen die Heimaufsichtsbehörden im Nacken. Die Ämter machen Druck, weil am 1. September 2019 weitreichende bauliche Vorgaben für Pflegeeinrichtungen in Kraft treten. Grundsätzlich sind dann nur noch Einbettzimmer erlaubt. In Doppelzimmern, die kleiner sind als 22 Quadratmeter, darf nur noch ein Bewohner untergebracht werden. Experten fürchten, dass die Regelungen der Landesheimbauverordnung den Pflegenotstand verschärfen, weil dringend benötigte Betreuungsplätze wegfallen.

 

Betroffen ist auch Isabell Flaig, die in Kirchheim und Nürtingen zwei Heime mit insgesamt 69 Plätzen betreibt. 17 Doppelzimmer in beiden Einrichtungen sollen zu Einbettzimmern werden, da sie die Mindestgröße nicht erreichen. Flaig würde also 17 Bewohner verlieren. „Ich kann unmöglich so viele Pflegeplätze abbauen, meine Häuser würden unwirtschaftlich“, sagte Flaig unserer Zeitung. Ähnlich äußert sich Robert Speelmann, der mit seiner Frau ein Heim mit 25 Plätzen in Laufenburg in Südbaden betreibt. Ihm droht der Verlust von zehn Pflegeplätzen. Bauliche Veränderungen lehnen Speelmann und Flaig ab. Für kleine Häuser seien die hohen Kosten untragbar.

20 kleine Pflegeheime haben schon geschlossen

Laut Stefan Kraft, Landesgeschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), haben bereits rund 20 kleine Pflegeheime den Betrieb eingestellt. Da sich derzeit 120 der 340 stationären Mitgliedseinrichtungen des bpa im Land noch in Verhandlungen mit der Aufsicht befinden, erwartet er weitere Schließungen. „Das wird den Pflegenotstand verschärfen“, warnte er. Kraft wirft dem Land vor, das Versorgungsproblem zu ignorieren. Seit 2009, dem Jahr der Verabschiedung der verordnung, seien viel weniger neue Heimplätze geschaffen worden als erwartet. Er fordert einen nachträglichen Bestandsschutz für kleine Heime.