Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten Einbürgerungen in einigen Bereichen erleichtert. Davon profitieren vor allem irakische und türkische Migranten.

Stuttgart - Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten Einbürgerungen in einigen Bereichen erleichtert. Davon profitieren vor allem irakische und türkische Migranten, wie Harald Zagroll vom Ausländeramt am Mittwoch im Internationalen Ausschuss erläuterte. Zugleich bedauerte Zagroll, dass die Einbürgerungskampagne der Stadt nicht mit voller Fahrt fortgesetzt werden könne, da im Einbürgerungsbereich eine von insgesamt neun Stellen gestrichen worden sei.

 

Auf die Möglichkeit einer Einbürgerung hinweisen

„Im vergangenen Jahr haben wir 5600 Ausländer angeschrieben, die die Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung erfüllen. Das schaffen wir nicht mehr“, sagte der Leiter des Ausländeramts. Grundvoraussetzung ist, dass die Ausländer mindestens acht Jahre in Deutschland leben. Seit Beginn der Kampagne vor drei Jahren hat die Stadt 10 000 Migranten angeschrieben und auf die Möglichkeit einer Einbürgerung hingewiesen. Insgesamt leben derzeit 90 000 Ausländer in Stuttgart, die die erforderlichen acht Jahre vorweisen können.

Zagroll bedauert die Stellenkürzung, da die Kampagne Erfolge zeitige. 2011 haben in Stuttgart 1748 Migranten die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, das waren 25 Prozent mehr als im Vorjahr. In 722 Fällen wurden die Migranten unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert, sprich die Betroffenen behielten auch ihre alte Staatsangehörigkeit. Auch die Zahl der Einbürger-ungsanträge ist von 1702 im Jahr 2010 auf 1894 Anträge im vergangenen Jahr wieder gestiegen. „Wir haben eine Erstanlaufstelle eingerichtet, wo Interessierte zügig und umfassend beraten werden“, sagte Zagroll. Die Hitliste der Einbürgerungen führen Migranten aus Serbien, Montenegro und dem Kosovo an (320), gefolgt von der Türkei (283), dem Irak (160) und Griechenland (111). Auf die Einbürgerungszahlen auswirken dürften sich auch die Erleichterungen der Landesregierung. Diese hat zum einen verfügt, dass der Gesprächsleitfaden nicht mehr angewandt wird. „Nur wenn wir Hinweise darauf haben, dass jemand dem deutschen Staat nicht loyal gegenübersteht, prüfen wir nach“, so Zagroll. Einfacher geworden ist auch die Einbürgerung bei Flüchtlingen und Asylberechtigten, bei denen die Anfrage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entfällt, wenn bekannt ist, dass das Herkunftsland nicht oder nur mit großer Verzögerung entlässt. „Das kommt vor allem Irakern zugute“, sagte Zagroll. Neu ist auch, dass künftig die Ausbildungs- und Studienzeiten auf den Aufenthalt angerechnet werden.