Bürgerversicherung kommt nicht

Gesundheit: Die von den Sozialdemokraten geforderte Bürgerversicherung, die auf die Abschaffung der privaten Krankenversicherung hinauslaufen würde, kommt nicht. Union und SPD wollen aber die unterschiedliche Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder abschaffen. Der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer wird abgeschafft. Unternehmen und Beschäftigte sollen sich den Krankenversicherungsbeitrag teilen, wie das früher schon der Fall war. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber künftig ungefähr einen halben Prozentpunkt mehr an Beiträgen zahlen müssen. Dies läuft auf eine Belastung von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr hinaus.

 

Beitragssenkung:: Im Gegenzug profitieren aber auch Unternehmen von der vorgesehenen Senkung des Arbeitslosenbeitrags. Das kommt ebenfalls Arbeitnehmern zugute. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozent gesenkt werden. Es steht aber nicht dabei, wann dies erfolgt. Vermutlich soll dies 2019 geschehen, denn dann hat die Arbeitslosenversicherung rund 20 Milliarden Euro an Rücklagen aufgebaut. Die Koalition hält am Ziel fest, dass die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter 40 Prozent gehalten werden. Um Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen, soll ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle „ eingeführt werden. Davon sollen 150 000 Menschen ohne Job profitieren.

Wirtschaft: Für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen soll eine steuerliche Forschungsförderung eingeführt werden. Die Arbeitgeber sollen steuerliche Prämien für die Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung erhalten. Bis 2025 soll der flächendeckende Ausbau des schnellen Internets abgeschlossen sein. Das kostet rund zehn bis zwölf Milliarden Euro und soll über die Versteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen finanziert werden.

Investitionsoffensive für Schulen

Arbeitsrecht: Es wird ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit eingeführt. Teilzeitbeschäftigte dürfen danach wieder auf Vollzeitstellen wechseln. Das gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen. Der neue Teilzeitanspruch gilt nur für Unternehmen, die mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmen mit 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Der Betrieb muss pro angefangenem 15 Mitarbeitern nur einem Beschäftigten den Rechtsanspruch auf Teilzeit und die anschließende Rückkehr auf Vollzeit gewähren.

Bildung: Es soll eine Investitionsoffensive für Schulen geben. Die Länder sollen insbesondere bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und Digitalisierung unterstützt werden. Auch Berufsschulen sollen stärker gefördert werden. Durch eine Grundgesetzänderung soll es dem Bund erleichtert werden, die Hilfen an Kommunen zu geben. Die Kultushoheit der Länder wird aber nicht in Frage gestellt. Bis 2025 will Deutschland mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investieren. Bisher gilt das 3-Prozent-Ziel.

Die SPD hat sich ebenfalls mit dem Wunsch durchgesetzt, dass die Solidarrente kommt. Damit soll die Lebensleistung von Geringverdienern besser anerkannt werden. Menschen mit geringem Gehalt, die 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben oder Zeiten mit Kinderbetreuung und Pflege vorweisen können, soll eine Grundrente garantiert werden, die zehn Prozent über der staatlichen Grundsicherung liegt. Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung durch die Behörden. Das selbst genutzte Haus oder die Wohnung soll aber nicht angerechnet werden. Die Grundrente wird durch die Rentenversicherung abgewickelt. Außerdem soll die Erwerbsminderungsrente aufgestockt werden. Die CSU hat sich mit ihrem Anliegen einer höheren Mütterrente nur teilweise durchgesetzt: Die Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, erhalten seit 2014 zwei Rentenpunkte. Jetzt gibt es für ältere Mütter, die drei und mehr Kinder haben, einen dritten Rentenpunkt. Dafür sollen die Beitragszahler der Rentenversicherung aufkommen.

Zuwanderung, Pflege und Bildung

Bürgerversicherung kommt nicht

Gesundheit: Die von den Sozialdemokraten geforderte Bürgerversicherung, die auf die Abschaffung der privaten Krankenversicherung hinauslaufen würde, kommt nicht. Union und SPD wollen aber die unterschiedliche Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder abschaffen. Der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer wird abgeschafft. Unternehmen und Beschäftigte sollen sich den Krankenversicherungsbeitrag teilen, wie das früher schon der Fall war. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber künftig ungefähr einen halben Prozentpunkt mehr an Beiträgen zahlen müssen. Dies läuft auf eine Belastung von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr hinaus.

Beitragssenkung:: Im Gegenzug profitieren aber auch Unternehmen von der vorgesehenen Senkung des Arbeitslosenbeitrags. Das kommt ebenfalls Arbeitnehmern zugute. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozent gesenkt werden. Es steht aber nicht dabei, wann dies erfolgt. Vermutlich soll dies 2019 geschehen, denn dann hat die Arbeitslosenversicherung rund 20 Milliarden Euro an Rücklagen aufgebaut. Die Koalition hält am Ziel fest, dass die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter 40 Prozent gehalten werden. Um Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen, soll ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle „ eingeführt werden. Davon sollen 150 000 Menschen ohne Job profitieren.

Wirtschaft: Für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen soll eine steuerliche Forschungsförderung eingeführt werden. Die Arbeitgeber sollen steuerliche Prämien für die Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung erhalten. Bis 2025 soll der flächendeckende Ausbau des schnellen Internets abgeschlossen sein. Das kostet rund zehn bis zwölf Milliarden Euro und soll über die Versteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen finanziert werden.

Investitionsoffensive für Schulen

Arbeitsrecht: Es wird ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit eingeführt. Teilzeitbeschäftigte dürfen danach wieder auf Vollzeitstellen wechseln. Das gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen. Der neue Teilzeitanspruch gilt nur für Unternehmen, die mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmen mit 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Der Betrieb muss pro angefangenem 15 Mitarbeitern nur einem Beschäftigten den Rechtsanspruch auf Teilzeit und die anschließende Rückkehr auf Vollzeit gewähren.

Bildung: Es soll eine Investitionsoffensive für Schulen geben. Die Länder sollen insbesondere bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und Digitalisierung unterstützt werden. Auch Berufsschulen sollen stärker gefördert werden. Durch eine Grundgesetzänderung soll es dem Bund erleichtert werden, die Hilfen an Kommunen zu geben. Die Kultushoheit der Länder wird aber nicht in Frage gestellt. Bis 2025 will Deutschland mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investieren. Bisher gilt das 3-Prozent-Ziel.

Pflege: Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sollen verbessert werden. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen. Außerdem soll es eine Ausbildungsoffensive geben.

Zuwanderung:: Die Zuwanderungszahlen sollen jährlich die Spanne von 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen. Damit wird faktisch eine Obergrenze eingeführt. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige, der bis März 2018 begrenzt wird, soll neu geregelt werden: monatlich dürfen 1000 Familienangehörige der Nachzug nach Deutschland erlaubt werden.