Grundlage: Arbeitgeber sind seit 1994 gesetzlich verpflichtet, kranken Mitarbeitern Möglichkeiten für einen beruflichen Wiedereinstieg aufzuzeigen.

 

Optionen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Wiedereinstieg zu erleichtern: Eine schrittweise Erhöhung der täglichen Arbeitszeit, eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Fortbildung, wenn Menschen ihren früheren Job nicht mehr ausüben können.

Finanzierung: Neben dem Arbeitgeber sind auch Krankenkassen und die Rentenversicherung daran interessiert, dass Mitarbeiter nicht dauerhaft krankgeschrieben werden oder in Frührente gehen. Deshalb übernehmen sie in bestimmten Fällen die Kosten für die Umgestaltung des Arbeitsplatzes nach einer Krankheit.