Der Bundesverband deutscher Banken fordert, dass die Kontendaten der Verbraucher beim Einkauf im Internet per Sofortüberweisung besser als bisher geschützt werden.

Berlin - Beim Einkauf im Internet per Sofortüberweisung müssen die Kontendaten der Verbraucher nach Ansicht des Bundesverbands deutscher Banken besser als bisher geschützt werden. Dienstleistungsunternehmen, die diese Überweisungen vom Kunden an die Händler ausführten, sollten künftig nur noch die dafür unbedingt erforderlichen Daten erhalten, sagte Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

 

Umfassender Einblick in Bankdaten des Kunden

Bislang bekämen die Dienstleister, sobald der Kunde die Sofortüberweisung mit Geheim- und Transaktionsnummer (PIN/TAN) freigegeben habe, einen umfassenden Einblick in die Bankdaten des Kunden, etwa den Kontostand und das Dispolimit, erläuterte Kemmer. Ein EU-weit gültiger Technikstandard, den die Europäische Bankenaufsicht (EBA) auf Grundlage einer EU-Richtlinie vorgeschlagen habe, würde diesen Zugang auf die notwendigen Überweisungsdaten beschränken.

Der Bankenverband unterstütze diesen Standard mit einer EU-weit einheitlichen Schnittstelle bei den Banken. So bekämen auch kleine Finanzdienstleister, sogenannte Fintechs, die Möglichkeit, sich am Zahlungsverkehr zu beteiligen, sagte Kemmer. Im EU-Parlament gebe es aber auch „starke Verfechter“ des Verfahrens, das „einen Zugriff auf alle Bankdaten erlaubt, die der Kunde im Online-Banking hat“. Bis zu diesem Dienstag (23. Mai) werde die Stellungnahme der EU-Kommission zum Vorschlag der Bankenaufsicht erwartet. Letztlich müssten EU-Kommission und EU-Parlament dem Entwurf zustimmen.