Egal ob Wien, Innsbruck oder Tirol: Österreich hat für Urlauber viel zu bieten. Aufgrund des Coronavirus gibt es aber aktuell einige Bestimmungen für Touristen. Wir bieten einen Überblick darüber, was man bei Einreise und Ausreise beachten muss.

Volontäre: Annika Mayer (may)

Stuttgart - Viele Baden-Württemberger dürften sich darüber freuen: Urlaub im beliebten Reiseziel Österreich ist auch in diesem Sommer aktuell wieder möglich. Allerdings gibt es einige Bestimmungen, die man für den Trip in das Nachbarland und die Rückkehr nach Deutschland beachten muss - unter anderem gilt ab dem 1. August eine Testpflicht für Reiserückkehrer. Wir bieten einen Überblick darüber, was man bei der Ein- und Ausreise beachten sollte.

 

Das muss man für die Einreise nach Österreich vorbereiten

Reisen nach Österreich sind aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen– wie Deutschland – grundsätzlich möglich. Seit dem 10. Juni entfällt außerdem für Urlauber, die sich in den letzten zehn Tagen ausschließlich in solchen Ländern aufgehalten haben, die Pflicht, sich vor der Einreise in das bergige Land zu registrieren. Eine Auflistung der Staaten mit geringem Infektionsgeschehen finden Sie im unteren Teil der österreichischen Einreiseverordnung. Allerdings müssen deutsche Urlauber bei der Einreise einen "Nachweis  einer geringen epidemiologischen Gefahr" erbringen. Das entspricht der 3-G-Regel: Man muss also nachweisbar getestet, geimpft oder genesen sein. Als getestet gilt, wer entweder einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor der Reise gemacht wurde. Dass man getestet ist, muss anhand eines gültigen Zertifikats oder eines ärztlichen Zeugnisses belegt werden.

Kann kein negatives Testergebnis vorgelegt werden und ist man nicht geimpft oder genesen, muss man sich auf eigene Kosten innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft testen lassen und vor der Einreise in das Alpenland registrieren. Empfohlen wird, dies über das elektronische Onlineformular zu tun. Die Empfangsbestätigung muss bei der Einreise in digitaler oder ausgedruckter Form vorliegen, um sie bei den durchgeführten Grenzkontrollen vorzeigen zu können. Weitere Informationen zu der Registrierung, die auch Pre-Travel-Clearance genannt wird, finden Sie hier. Personen, die sich nicht online registrieren können, haben auch die Möglichkeit, das Formular auszudrucken, es auszufüllen und so an der Grenze vorzeigen. Das Dokument finden Sie hier.

Darauf müssen Geimpfte und Genesene achten

Auch Geimpfte müssen ein paar Dinge bei der Einreise beachten. Eine Erst-Impfung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen gerechnet ab dem 22. Tag, nach dem man die Impf-Dosis erhalten hat. Wurde man schon zum zweiten Mal geimpft, verlängert sich die Gültigkeit der Impfung um weitere sechs Monate. Als Nachweis für die Impfung wird bei der Einreise der gelbe Impfpass oder der digitale Impfnachweis akzeptiert. Wer eine Johnson&Johnson Impfung erhalten hat, gilt 21 Tage nach dem Piks für neun Monate als vollständig geimpft. Wer 21 Tage vor einer Corona-Impfung laut einem Testergebnis an Corona erkrankt ist oder nachweislich Antikörper hatte, gilt ebenfalls bereits nach einer Spritze als vollständig geimpft. 

Auch Genesene müssen einen entsprechenden Beleg dabei haben. Als genesen gilt, wer in den vergangenen 180 Tagen eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden hat. Akzeptiert wird als Nachweis eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung, wie beispielsweise ein Absonderungsbescheid. Damit gleichgestellt ist auch ein Beleg dafür, dass man Antikörper gegen das Coronavirus in sich trägt. Das Ergebnis eines Antikörper-Tests, der das aufzeigt, darf aber maximal 90 Tage alt sein.

Muss man nach der Einreise in Quarantäne?

Seit dem 19. Mai gilt die Quarantänepflicht nicht mehr für Urlauber aus niedrigen Inzidenzgebieten und entfällt damit auch für deutsche Reisende. Wer sich allerdings in den zehn Tagen vor der Einreise nach Österreich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und weder geimpft noch genesen ist, muss sich aber nach wie vor in Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen kann man sich jedoch frei testen. Für Personen, die in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet waren und nun nach Österreich reisen, gilt ebenfalls die Quarantänepflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Aber auch hier besteht aber die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen frei zu testen.

Eine Übersicht darüber, welche Länder als niedrige Inzidenzgebiete gelten und welche als Risiko- oder Virusvariantengebiete, finden Sie im unteren Teil der österreichischen Einreiseverordnung. Alle Informationen zur Einreise nach Österreich gibt es außerdem zum Nachlesen auch auf der entsprechenden Seite des Auswärtigen Amtes.

Diese Regeln gelten aktuell in Österreich

Restaurants, Cafés, Theater, Sportanlagen und Bäder haben seit Mai in Österreich wieder geöffnet. Betreten darf man diese Einrichtungen aber nur, wenn man nachweist, dass man getestet, geimpft oder genesen ist. Auch Veranstaltungen sind in dem beliebten Urlaubsland in Innenräumen und Außenbereichen wieder erlaubt, wenn auch mit eingeschränkten Besucherzahlen.

Im öffentlichen Nahverkehr, Supermärkten, Seilbahnen und Reisebussen muss in Österreich derzeit noch zwingend eine FFP2-Schutzmaske getragen werden. Außerdem ist ein Mindestabstand von einem Meter sowohl drinnen als auch draußen Pflicht. In der Gastronomie, Sportstätten, Freizeit- und Kulturbetrieben besteht mittlerweile keine Maskenpflicht mehr. 

Das muss man bei der Rückreise nach Deutschland beachten

Deutschland stuft Österreich derzeit nicht mehr als Hochrisikogebiet ein. Wer aus dem bergigen Land wieder heimkehrt, muss sich somit nicht mehr vor der Rückreise registrieren. Allerdings gilt ab dem 1. August aufgrund der Verordnung, die das Bundeskabinett am Freitag beschlossen hat: Alle Personen, die nach Deutschland zurückreisen, müssen nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind – egal auf welchem Weg sind zurückkommen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Als getestet gelten Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Das kann entweder das Ergebnis eines PCR-Tests sein, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, oder das eines Antigen-Schnelltests. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Als Nachweis für eine Impfung lässt sich der gelbe Impfpass oder die digitale Version verwenden. Die zweite Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Und für Genesene dient als Beleg für die Rückreise nach Deutschland das positive Ergebnis eines PCR-Tests, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Zurück in Deutschland müssen Urlauber aktuell nicht in Quarantäne, da Österreich derzeit kein Hochrisikogebiet ist. Alle Details zur Rückreise nach Deutschland finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des Auswärtigen Amtes.