Auch in zweiter Instanz haben drei baden-württembergische Gemeinden Gemeinschaftsschulen nicht einklagen können. Der VGH hat die Klagen abgelehnt. Die Anwälte der Gemeinden wollen vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Stuttgart - Der Bürgermeister von Wäschenbeuren (Kreis Göppingen) ist am Boden zerstört. „Die Aufbauarbeit von drei Jahrzehnten ist zunichte gemacht“, klagt Karl Vesenmaier. Es wird nichts mit einer Gemeinschaftsschule für Wäschenbeuren. Die Gemeinde hatte im Jahr 2012 ebenso wie Igersheim (Main-Tauber-Kreis) und Obersontheim (Kreis Schwäbisch Hall) einen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule gestellt. Die Anträge wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart abgewiesen. Auch die Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart war erfolglos. Am Mittwoch nun hat Vesenmaier erfahren, dass auch die zweite Instanz, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gegen die Gemeinden entschieden hat.

 

„Die Berufungen der Klägerinnen gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart werden zurückgewiesen.“ So lautet der lapidare Bescheid aus Mannheim, der in Wäschenbeuren große Enttäuschung hervorruft. Die schriftliche Begründung folgt noch. Doch Wäschenbeurens Anwältin Christina Seng-Roth empfiehlt ihrer Mandantin ebenso vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zu ziehen, wie der Anwalt Michael Pfleger, der die Gemeinde Igersheim vertritt.

Schlag für kleinere Gemeinden

Ob er den weiteren Rechtsweg beschreiten will, muss Bürgermeister Vesenmaier erst mit dem Gemeinderat besprechen. Unter dem frischen Eindruck der Niederlage klagte er am Mittwoch gegenüber der Stuttgarter Zeitung, das Urteil sei ein Schlag für kleinere Gemeinden. Ebenso wie die Vorgehensweise der Schulverwaltung.

„Ständig hören wir die schönen Worte der Regierung, der ländliche Raum sei wichtig“, sagt Vesenmaier. „Tatsächlich gibt es doch einen Trend hin zur Stadt und zur Gleichmacherei.“ Alle seine Argumente seien bei der Verhandlung am Dienstag in Mannheim am Gericht abgeprallt bedauerte Vesenmaier. Jetzt stehe Wäschenbeuren da mit einem neuen Pausenhof und einer neuen Mensa an der Stauferschule. Alles Investitionen, die in ein paar Jahren wohl nicht mehr 380 Schülern in zehn Jahrgangsstufen sondern nur noch 160 Grundschülern zugute kommen werden. „Ein Industriebetrieb würde sagen, wir sind pleite“, sagt Vesenmaier.

Der Bürgermeister kann nicht erkennen, warum der Bus, der Gymnasiasten und Realschüler nach Göppingen bringt, nicht Gemeinschaftsschüler aus Göppingen nach Wäschenbeuren bringen sollte. Im Interesse der Stärkung kleiner Gemeinden und der Individualität. „Wir sind hier keine Schulfabrik“. An die Lehrer, „die ihr Herzblut für die Schule geben“, mag der Schultes gar nicht denken. „Die müssen das jetzt schlucken.“

Knackpunkt Schülerzahlen

Noch liegt keine Begründung der VGH-Entscheidung vor, aber die Anwältin Seng-Roth hatte schon nach der mündlichen Verhandlung Bedenken. In erster Instanz in Stuttgart hieß es, die Gemeinden würden die Mindestschülerzahlen von 40 pro Jahrgang nicht erfüllen. Damit haben die Anwälte diverse Probleme. Michael Pfleger, der Igersheim vertritt, bezweifelt, dass das Gesetz zur regionalen Schulentwicklung, das diese Mindestgrößen vorschreibt, überhaupt auf die verhandelten Fälle angewendet werden darf. Die klagenden Gemeinden haben ihre Anträge im Jahr 2012 gestellt. Das Gesetz zur regionalen Schulentwicklung trat am 1. August 2014 in Kraft. Eine Rückwirkung kann Pfleger nicht erkennen.

Auch von Gleichbehandlung aller Antragsteller könne keine Rede sein, sagen die Anwälte übereinstimmend. Pfleger fällt zum Genehmigungsverfahren der Schulverwaltung der Begriff „Gutsherrenart“ ein. Die zu erwartenden Schülerzahlen, die in den Anträgen zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen angegeben werden müssen, basieren auf Prognosen, die nach einem bestimmten Schlüssel berechnet werden. Die klagenden Gemeinden monieren, in ihren Fällen sei ein weiterer Faktor mitkalkuliert worden, der zu geringeren Prognosen geführt habe. Das werde aber nicht überall so gemacht. Pfleger argwöhnt, die Schulverwaltung wolle lieber in Bad Mergentheim eine Gemeinschaftsschule einrichten als in Igersheim und habe deshalb die Igersheimer Zahlen schlecht gerechnet. Das sei Willkür und nicht nachvollziehbar.

Zweifel an Rechtsstaatlichkeit

Christina Seng-Roth plädiert für den weiteren Rechtsweg, denn es seien grundsätzliche Fragen offen. Wenn das Land wolle, dass nur größere Kommunen Gemeinschaftsschulen einrichten, müsse das ins Gesetz geschrieben werden. So wie es jetzt sei, findet Seng-Roth die Lage „erschütternd“. Es sei nach wie vor unklar, wie die Prognosen zustande kämen. „Es gibt eine extreme Ungleichbehandlung der Gemeinden“. Die Anwältin kritisiert, dass das Ermessen, ob eine Gemeinde eine Gemeinschaftsschule einrichten dürfe, nicht überprüft werden könne. Das, so die Anwälte, habe mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.