Nach zwei Jahren Pandemie, in denen sie einen großen Teil der Last zur Bewältigung der Corona-Nebenwirkungen zu tragen hatten und haben, seien einige Mitarbeiter am Ende ihrer Kräfte angekommen, sagt Rainer Hinzen, der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Stetten. Erschöpfung und Frustration zeigten sich nun in deutlich ansteigenden Krankheitszeiten, aber auch in einigen Kündigungen.
Pflegeeinrichtung als Sonderwelt
Mit schuld daran ist nach Ansicht von Hinzen und seinem Vorstandskollegen Dietmar Prexl, dass Pflegeeinrichtungen wie die ihre in Bezug auf Corona weiter als „Sonderwelt“ behandelt würden, während überall sonst in der Gesellschaft praktisch keine Einschränkungen mehr gelten. „Wie sollen wir diese Ungleichbehandlung seitens der Politik unseren Mitarbeitenden vermitteln?“, fragen die beiden Manager des Sozialunternehmens, das mit rund 4000 Beschäftigten zu den größten Einrichtungen der Behindertenhilfe in der Region zählt, in einem Appell an die Politik.
Stein des Anstoßes für einen offenen Brief, der an Bundestagsabgeordnete aus der Region und die Bundesminister Lauterbach und Heil gerichtet ist, ist die seit Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in der Pflege oder in Kliniken müssen ihren Arbeitgebern seither einen Impfnachweis vorlegen, sonst droht ein Beschäftigungsverbot. Entsprechende Klagen dagegen hat vor wenigen Tagen das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich abgewiesen.
Das sorgt in vielen betroffenen Einrichtungen für Frustration, aber auch Unverständnis. Denn eine nur auf die Mitarbeitenden der betroffenen Einrichtungen bezogene Impfpflicht könne den Schutz sogenannter vulnerabler Personengruppen alleine nicht leisten, da schließlich sowohl die Bewohner und Klienten selbst als auch Besucher oder weitere Kontaktpersonen das Virus in die Einrichtungen tragen könnten, so die Gegenrede der Vorstände der Diakonie Stetten. Auch hätten die Erfahrungen aus der Omikron-Welle gezeigt, dass eine Impfung weder zuverlässig vor einer eigenen Ansteckung schütze, noch die Ansteckung anderer Personen verhindere. Vulnerable Personen seien deshalb durch eine Impfpflicht nicht besser geschützt als durch andere Maßnahmen.
Diakonie Stetten: Allgemeine Impfpflicht oder gar keine
Der vergleichsweise geringe Nutzen einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehe nicht im Verhältnis zu dem hohen Aufwand, der für ihre Durchsetzung betrieben werden müsse. Der dringende Appell an die Politik: entweder einen erneuten Vorstoß zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zu wagen oder aber die nur für bestimmte Einrichtungen eingeführte Verpflichtung auszusetzen.
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Ähnlich äußert sich Wolfgang Sartorius, der Vorstandsvorsitzende der Erlacher Höhe, die sich als diakonisches Sozialunternehmen vor allem um obdachlose und pflegebedürftige Menschen kümmert. Er sei keineswegs gegen das Impfen, betont Sartorius – im Gegenteil, aber dagegen, dass eine belastete Berufsgruppe in besonderer Weise diskriminiert werde. „Sollte es im Herbst eine neue Pandemiewelle geben, müsste das Thema neu bedacht werden – aber falls doch Impfpflicht, dann bitte für alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur für Pflegende und Medizinberufe!“, so Sartorius.
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Man habe auf freiwilliger Basis in den relevanten Bereichen eine Impfquote von 96 Prozent erreicht, sagt Andreas Mauerer, der Geschäftsführer der Paulinenpflege Winnenden, die in der Jugend- und Behindertenhilfe tätig ist. Diese Quote habe sich durch die Impfpflicht nicht maßgeblich erhöht. Ein Aussetzen dieser Verpflichtung wäre seiner Meinung nach hingegen ein Signal und würde auch bei der Personalgewinnung helfen.
Auch die Evangelische Heimstiftung, die als eines der größten Pflegeunternehmen im Land im Rems-Murr-Kreis mehrere Seniorenheime betreibt, fordert dringend, der Pflege ihre Eigenverantwortung zurückzugeben. „Wir haben lange genug die Arbeit von Teststationen und Kontrolleuren gemacht und Berge von Bürokratie abgearbeitet“, sagt Bernhard Schneider, der Hauptgeschäftsführer der Heimstiftung. „Jetzt wollen wir uns endlich wieder um die Menschen kümmern dürfen.“ Auch die Klienten – alte und pflegebedürftige Menschen – hätten ein Grundrecht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Freiheit. „Das darf ihnen niemand nehmen, nur, weil sie im Pflegeheim leben.“
Kreise unterstützen Einrichtungen bei Appell
Unterstützung erhalten die Einrichtungen von kommunaler Seite. Das höchste deutsche Gericht habe den Ball lediglich zurück ins Feld der Politik gespielt, sagt der Landkreistagspräsident, der Tübinger Landrat Joachim Walter. Die Politik sei gehalten, zu entscheiden, ob es fair ist, wenn bei der Impfung allgemein auf das Prinzip der Eigenverantwortung gesetzt wird und sich lediglich diejenigen impfen lassen müssen, die Menschen pflegen. Für den Landkreistag sei klar: Nach dem politischen Aus für die allgemeine Impfpflicht stelle die einrichtungsbezogene Verpflichtung eine nicht länger hinnehmbare Ungleichbehandlung zwischen den Mitarbeitenden und dem Rest der Bevölkerung dar. „Mit Blick auf die geänderte Infektionslage halten wir es für dringend geboten, dass das Land Baden-Württemberg eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringt, die eine Aussetzung zum Ziel hat.“
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Oder, wie es die Vorstände der Diakonie Stetten in einer rhetorischen Frage formulieren: „Soll die zu erwartende Verschärfung der Infektionslage im Herbst erneut auf dem Rücken der Betreuenden und Pflegekräfte ausgetragen werden, weil die Politik nicht zu einem Konsens über eine allgemeine Impfpflicht fähig ist?“
Impfsituation in den Rems-Murr-Kliniken
Frist
Laut eigenen Angaben haben die Rems-Murr-Kliniken am 18. März fristgerecht ihre Meldung der Mitarbeitenden ohne Impfnachweis über das digitale Portal des Landes abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt habe die Impfquote inklusive der Genesenen und Mitarbeitern mit Attest bei 91 Prozent gelegen.
Meldungen
263 Mitarbeitende wurden gemeldet, davon drei wegen Zweifeln am Attest, 20 Mitarbeitende wegen abgelaufener Genesenenmeldung und 240 Personen wegen Nicht-Vorlage eines Nachweises.
Konsequenzen
Nach Abgabe der Meldung seien die Kliniken in den Prozess nicht mehr involviert. Die weitere Abstimmung und Abwicklung erfolge zwischen dem Gesundheitsamt und Betroffenen – man wisse aber aus Rückmeldungen Betroffener, dass gegenüber dem Gesundheitsamt noch Nachweise vorgelegt wurden, also nicht alle der 263 Personen wirklich keine Impfung haben.
Verfahren
Derzeit melden die Kliniken einmal monatlich Mitarbeitende nach, deren Nachweise zwischenzeitlich abgelaufen sind und die keinen neuen Nachweis vorgelegt haben. Zudem stünden die Kliniken mit dem Gesundheitsamt im regelmäßigen Austausch.