Einsätze Fehlalarme halten Feuerwehr auf Trab
Bei jedem fünften Einsatz rücken die Brandbekämpfer mittlerweile umsonst aus. Welche Rolle spielen dabei Rauchmelder?
Bei jedem fünften Einsatz rücken die Brandbekämpfer mittlerweile umsonst aus. Welche Rolle spielen dabei Rauchmelder?
Stuttgart - Der baden-württembergische Innenminister hat sich voll des Lobes geäußert: „Mein tiefer, herzlicher Dank geht an die Angehörigen der Feuerwehren. Sie leisten selbstlos wirklich Großartiges und zeigen ein ganz besonderes Engagement“, sagte Thomas Strobl (CDU) bei der Präsentation der Jahresstatistik der Feuerwehren im Land für das Jahr 2017. Während die Zahl der Alarmierungen und Einsätze in den zurückliegenden Jahren schwankte und im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent auf 111 245 zurückgegangen ist, klettert ein Wert in der Statistik beharrlich nach oben: Die Zahl der Fehlalarme steigt kontinuierlich.
Rückten die Retter im Jahr 2011 noch 16 860-mal umsonst aus, lag dieser Wert im vergangenen Jahr schon bei 22 386, ein Anstieg um knapp ein Drittel. Gemessen an der Gesamtzahl der Einsätze machen die Fehlalarme gut 20 Prozent aus. Jedes fünfte Mal, wenn die Retter ausrücken, läuft ihr Einsatz also ins Leere. Damit rangieren die Fehlalarme auf Rang 2 der Einsatzarten. Noch häufiger sind die Feuerwehrleute nur in Sachen technische Hilfeleistung unterwegs: Diese leisteten sie insgesamt 46 565-mal.
„Wir sind ein Stück weit froh, dass das Problembewusstsein bei den Leuten noch da ist und sie im Zweifel die Feuerwehr alarmieren“, sagt Markus Kramer, stellvertretender Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. Er verweist darauf, dass die Statistik einen verhältnismäßig gleichbleibenden Wert bei den Fehlalarmen bis zum Jahr 2014 verzeichnete. Im Folgejahr stieg diese Kennziffer dann um fast 3000 auf dann 20 002. Zu diesem Zeitpunkt wurden sogenannte Heimrauchmelder auch für Bestandswohnungen Pflicht. Nach einer Novelle sieht die Landesbauordnung (LBO) vor, dass „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit“ jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten seien, wie es in Paragraf 15 heißt.Dass diese an Zimmerdecken montierten Detektoren maßgeblich zum Anstieg der Alarmierungen ohne ernsten Hintergrund beigetragen haben, geben die Erhebungen nicht her. „Wir haben da keine Zahlen und können das deswegen nicht belegen“, sagt Markus Kramer. „Aber in der Wahrnehmung der Feuerwehren steigen diese Fälle.“ Warum die an sich nützlichen technischen Helfer zuweilen ohne erkennbaren Grund Alarm schlagen, lässt sich nicht generell sagen. „Vielleicht liegt’s an der Wartung, vielleicht daran, dass nicht nur hochwertige Geräte zum Einsatz kommen“, vermutet der Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes. Er ermuntert, entsprechende Signale ernst zu nehmen: „Der Nachbar, der etwas hört, sollte die Feuerwehr alarmieren.“ Häufig gebe es Unsicherheiten, wer beim unnötigen Anrücken der Retter zur Kasse gebeten werde. „Wir schicken keine Rechnung“, sagt Kramer. Brandbekämpfung gehöre zu den Aufgaben der Wehr, für die die öffentlichen Kassen aufkommen. Städte und Gemeinden, die die Feuerwehren tragen, könnten zwar grundsätzlich Fehlalarme den Verursachern in Rechnung stellen. Das geschehe aber nur, wenn sich die Betreiber der Anlagen fahrlässig verhalten. Eine zu spät gewechselte Batterie, die einen solchen Alarm auslöst, gehört nicht dazu. Gleichwohl wirbt Kramer dafür, diese regelmäßig zu überprüfen. Die Brandbekämpfer haben zu diesem Zweck den wiederkehrenden „Tag des Rauchmelders“ ersonnen. An einem Freitag dem 13. eines Jahres machen sie mit Aktionen und Werbebotschaften auf ihre Anliegen aufmerksam – zuletzt am 13. Juli. „Urlaubszeit – und wie sich Fehlalarme bei Rauchmeldern verhindern lassen“, lautete das Motto.Nicht zu verwechseln sind die Geräte für den Hausgebrauch mit den Anlagen, die in Industriebetrieben und öffentlichen Gebäuden installiert sind. Die sind mit den Alarmrechnern in den Leitstellen direkt verbunden. Wenn diese anschlagen, rückt die Wehr aus. „Hier sehen wir aber keine signifikante Erhöhung der Einsatzzahlen“, so Kramer. Man gehe in jedem Einzelfall davon aus, zu einem Brand gerufen zu werden. Und selbst wenn der Anlagenbetreiber noch vor dem Eintreffen der Feuerwehrkräfte einen Fehlalarm erkennt, drehen die Einsatzfahrzeuge nicht einfach so um. Denn die Anlage lässt sich nur mit einem ganz bestimmten Schlüsselmodell ausschalten – und das befindet sich in den Händen der jeweils zuständigen Feuerwehr.
Dagegen weisen die Geräte in Privathäusern in der Regel mit lautem Piepsen auf eine Gefahr hin, die dann aber auf herkömmlichem Weg übermittelt werden muss. Gleichwohl empfiehlt Kramer, sich vor dem Kauf gut zu informieren – und bei der Anschaffung nicht zu sparen. Konkrete Produktempfehlungen spricht der Fachmann natürlich nicht aus. Er verweist stattdessen auf eine Liste mit Ratschlägen, die sein Verband veröffentlich hat. „Gute Geräte erhalten Sie bereits für einen Preis ab circa 20 Euro“, erfährt man dort. Zudem sollten die Geräte mit optischer Technik arbeiten, das heißt, dass sie erst auslösen, wenn sie eine Eintrübung der Umgebungsluft registrieren.
Überraschenderweise wird auch zur Montage eines Geräts im Keller geraten. „Dort halten Sie sich wenig auf und können einen Brand nur schlecht entdecken“, erläutert Markus Kramer. Im Gegenzug lagere aber im Untergeschoss in aller Regel allerlei Material, das gut brenne. Darüber hinaus empfiehlt die Feuerwehr, darauf zu achten, dass die Geräte entsprechende Prüfsiegel haben.
Dass die Herausforderungen, die sich aus der Nutzung der Rauchmelder ergeben, mittlerweile ganz oben in der Politik angekommen sind, zeigte sich erst Anfang Juli. Bei der sogenannten Stallwächterparty der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin schrillte kurz nach dem Ende der Reden der Alarm. Ein Grill hatte zu nah einem Rauchdetektor gestanden. Nachdem die Berliner Feuerwehr unverrichteter Dinge wieder abgezogen war, konnte die Party weitergehen – womöglich auch mit Gesprächen über die Rauchmeldeanlagen.