Weil ein Mann, der zu viel getrunken hatte, in einem Zug durch verbotenes Rauchen auffiel, setzte ihn das Personal in Stuttgart vor die Tür. Im Gepäck hatte er einen Bierkasten – den war er jedoch bald los.
Ein Bierkasten kann ein Problem sein. Ob durch Anwesenheit oder Abwesenheit, darüber gingen die Meinungen der Bundespolizei und eines Mannes, der schon einiges intus hatte, am Donnerstag am Stuttgarter Bahnhof offenbar auseinander. Denn der 37-Jährige reiste mit Bierkasten im Gepäck.
Der Mann war im Zug aufgrund seiner Alkoholisierung und des damit einhergehenden Verhaltens negativ aufgefallen. Er hatte geraucht, was nicht gestattet ist. Deswegen verständigte das Personal des Zuges, der von München nach Stuttgart im Fernverkehr fuhr, die Stuttgarter Bundespolizei. Der Zugbegleiter hatte den Mann von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Aufgrund der erheblichen Alkoholisierung hielt es die Streife in Stuttgart für angebracht, den noch vollen Bierkasten sicherzustellen – sie sahen ein Problem darin, wenn er in seinem Zustand weitertrinken würde. Der Mann sah hingegen das Problem, kein Bier mehr zu haben, als Notfall an. Er wählte wegen des weggenommenen Kastens mehrmals die Notrufnummer 112. Nun hat er nicht nur kein Bier mehr, sondern auch noch eine Anzeige: Die Bundespolizei ermittelt nun gegen ihn wegen des Verdachts des Missbrauchs der 112. Denn es handelte sich nicht um eine Notlage – auch wenn der 37-Jährige das anders sah.