Die Rettungsmaßnahmen wurden gemeinsam koordiniert

Trotz dieser Einschätzung gegenüber dem Staatsministerium und der späteren Anordnung, Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcke einzusetzen, hatte es die Polizeiführung aber nicht für nötig erachtet, die Rettungskräfte zu informieren - weder im Vorfeld, wie das bei Großeinsätzen seit jeher üblich ist, noch während der Eskalation. In ihrem eigenen Untersuchungsbericht, der dem Abschlussdokument als Anlage beigefügt ist, räumte die Polizeiführung dann auch ein, dass normalerweise "im Vorfeld kritischer Einsatzlagen, bei denen eine größere Anzahl von Verletzten nicht auszuschließen ist, immer die Rettungsdienste informiert und in Einzelfällen Vertreter zu den Einsatzbesprechungen eingeladen werden". Dass all dies rund um den Einsatz im Schlossgarten nicht passiert ist, wird damit erklärt, dass "das Polizeipräsidium Stuttgart aufgrund der bisherigen Einsatzerfahrung nicht mit massivem und aggressivem Widerstand gerechnet habe." Eine Aussage, die im krassen Widerspruch zum oben zitierten, für Mappus bestimmten Vermerk steht.

 

Vom Protokoll abweichend ist zudem die Darstellung der Polizei, wonach "der Führungsstab des Polizeipräsidiums Stuttgart um 12.54 Uhr eine Verbindungsperson des Rettungsdienstes" angefordert haben soll. Unter anderem wird der Polizeipräsident Stumpf mit dem Satz zitiert: "Wir haben dann auch, was ganz üblich ist, eine Verbindungsperson vom DRK zu uns geholt." Dann seien die Rettungsmaßnahmen gemeinsam besprochen und koordiniert worden. Dieser Darstellung widerspricht der Bericht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), das sich damals laut Sprecher Udo Bangerter "selbst zum Einsatz gebracht hat".

Keine Ansatzpunkte für ein Verfahren

Im Untersuchungsausschuss zum Ablauf des Rettungseinsatzes befragt, hatte ein damals diensthabender DRK-Mitarbeiter zu Protokoll gegeben, dass aufgrund der Alarmierung durch die Besatzung eines Rettungswagens, die zufällig am Schlossgarten vorbeikam, durch ihn selbst "die Kontaktaufnahme zum Führungs- und Lagezentrum der Polizei erfolgte". Er habe um Informationen zur Lage gebeten und kurz vor 13Uhr eine Verbindungsperson zum Lagezentrum entsandt. Eine Erklärung, warum er bei diesem Polizeieinsatz nicht von vornherein dabei gewesen sei, habe er nicht. "Je früher wir vor Ort sind", sagt DRK-Sprecher Bangerter, "desto schneller und strukturierter können wir helfen."

Oberstaatsanwalt Häußler sieht trotz dieser protokollierten Versäumnisse der Polizeiführung keine Ansatzpunkte für ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. Es lasse sich "weder ein Fehlverhalten der Verantwortlichen der Polizei noch von Verantwortlichen des Rettungsdienstes feststellen", schreibt er und beruft sich dabei ausdrücklich auf die "polizeiliche Aufarbeitung" des Einsatzes: Daraus ergebe sich nicht, "dass durch Organisationsverschulden oder unterbliebene oder sachwidrige Bearbeitung eines Notrufs die Versorgung eines Herzinfarktpatienten unterblieben ist oder verzögert wurde".

Aussage der Polizei widerspricht Mappus

Die Rettungsmaßnahmen wurden gemeinsam koordiniert

Trotz dieser Einschätzung gegenüber dem Staatsministerium und der späteren Anordnung, Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcke einzusetzen, hatte es die Polizeiführung aber nicht für nötig erachtet, die Rettungskräfte zu informieren - weder im Vorfeld, wie das bei Großeinsätzen seit jeher üblich ist, noch während der Eskalation. In ihrem eigenen Untersuchungsbericht, der dem Abschlussdokument als Anlage beigefügt ist, räumte die Polizeiführung dann auch ein, dass normalerweise "im Vorfeld kritischer Einsatzlagen, bei denen eine größere Anzahl von Verletzten nicht auszuschließen ist, immer die Rettungsdienste informiert und in Einzelfällen Vertreter zu den Einsatzbesprechungen eingeladen werden". Dass all dies rund um den Einsatz im Schlossgarten nicht passiert ist, wird damit erklärt, dass "das Polizeipräsidium Stuttgart aufgrund der bisherigen Einsatzerfahrung nicht mit massivem und aggressivem Widerstand gerechnet habe." Eine Aussage, die im krassen Widerspruch zum oben zitierten, für Mappus bestimmten Vermerk steht.

Vom Protokoll abweichend ist zudem die Darstellung der Polizei, wonach "der Führungsstab des Polizeipräsidiums Stuttgart um 12.54 Uhr eine Verbindungsperson des Rettungsdienstes" angefordert haben soll. Unter anderem wird der Polizeipräsident Stumpf mit dem Satz zitiert: "Wir haben dann auch, was ganz üblich ist, eine Verbindungsperson vom DRK zu uns geholt." Dann seien die Rettungsmaßnahmen gemeinsam besprochen und koordiniert worden. Dieser Darstellung widerspricht der Bericht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), das sich damals laut Sprecher Udo Bangerter "selbst zum Einsatz gebracht hat".

Keine Ansatzpunkte für ein Verfahren

Im Untersuchungsausschuss zum Ablauf des Rettungseinsatzes befragt, hatte ein damals diensthabender DRK-Mitarbeiter zu Protokoll gegeben, dass aufgrund der Alarmierung durch die Besatzung eines Rettungswagens, die zufällig am Schlossgarten vorbeikam, durch ihn selbst "die Kontaktaufnahme zum Führungs- und Lagezentrum der Polizei erfolgte". Er habe um Informationen zur Lage gebeten und kurz vor 13Uhr eine Verbindungsperson zum Lagezentrum entsandt. Eine Erklärung, warum er bei diesem Polizeieinsatz nicht von vornherein dabei gewesen sei, habe er nicht. "Je früher wir vor Ort sind", sagt DRK-Sprecher Bangerter, "desto schneller und strukturierter können wir helfen."

Oberstaatsanwalt Häußler sieht trotz dieser protokollierten Versäumnisse der Polizeiführung keine Ansatzpunkte für ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. Es lasse sich "weder ein Fehlverhalten der Verantwortlichen der Polizei noch von Verantwortlichen des Rettungsdienstes feststellen", schreibt er und beruft sich dabei ausdrücklich auf die "polizeiliche Aufarbeitung" des Einsatzes: Daraus ergebe sich nicht, "dass durch Organisationsverschulden oder unterbliebene oder sachwidrige Bearbeitung eines Notrufs die Versorgung eines Herzinfarktpatienten unterblieben ist oder verzögert wurde".