Einsatz im Schlossgarten Staatsanwalt sieht kein Fehlverhalten der Polizei

Von Thomas Braun, Markus Heffner 

Die Anzeige des früheren Strafrichters Dieter Reicherter wird nicht weiter verfolgt - trotz protokollierter Versäumnisse.  

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Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des Polizeipräsidiums Stuttgart und des Rettungsdienstes wegen unterlassener Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz vom 30. September 2010 im Schlossgarten abgelehnt. Wie berichtet, hatte der frühere Strafrichter Dieter Reicherter Anzeige erstattet, weil ein Mensch mit Verdacht auf Herzinfarkt 35 Minuten lang nicht ärztlich versorgt worden sei. Reicherter bezog sich dabei auf Polizei-Funksprüche, die in der Abschlussbewertung der seinerzeit rot-grünen Oppositionsfraktionen zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss dokumentiert sind. Darin hatten hessische Polizisten der Einsatzleitung gegen 16 Uhr mitgeteilt, vor ihrer Absperrkette sei eine Person zusammengebrochen, die möglicherweise eine Herzattacke erlitten habe.