Die einen sind zufrieden, von anderen gibt es Kritik: Sicherheitsfirmen sind in Heimsheim und Weil der Stadt im Einsatz. Was aber dürfen sie?
Um die Zuständigkeiten von privaten Sicherheitsdiensten, bekannt als Citystreifen, die in immer mehr Kommunen zum Einsatz kommen, gibt es noch immer einige Missverständnisse. In Heimsheim und Weil der Stadt wurde in diesem Jahr zunächst befristet eine Citystreife beauftragt, um neuralgische Punkte, die zum Beispiel bei nächtlichen Treffen von Jugendlichen oder anderen Gruppen öfter zugemüllt werden oder wo es oft Beschwerden wegen Lärm gibt, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Im Weil der Städter Gemeinderat gingen die Ansichten über den Einsatz der Streife zuletzt auseinander: Während vor allem die Anwohner der betreffenden Abschnitte und viele Gemeinderäte dem Einsatz der Sicherheitskräfte positiv gegenüberstanden, erntete deren Auftreten und das Abfragen von Ausweisen sowohl beim Jugendgemeinderat Weil der Stadt als auch bei Mitgliedern der SPD deutliche Kritik.
„Frag den Staat“ wendet sich an Heimsheim
In Heimsheim waren die bisherigen Erfahrungen mit der Citystreife noch kein Thema im Gemeinderat. Dafür ging vor einigen Monaten eine Anfrage der Initiative „Frag den Staat“ für mehr politische Transparenz bei der Verwaltung ein, um die genauen Zuständigkeiten der örtlichen Citystreife zu erfragen. Die Antwort lässt aufhorchen – und veranlasste die Initiative am Mittwoch zu einem Verweis auf die geltende Rechtsordnung, speziell die Datenschutz-Grundverordnung.
Citystreifen haben im Prinzip dieselben Rechte wie jeder andere Bürger auch. Allerdings bekommen sie für gewöhnlich von der beauftragenden Kommune das Hausrecht für kommunale Plätze übertragen. Sie dürfen dann Hausverbote aussprechen, wenn jemand gegen die Ordnung auf diesen Plätzen verstößt, wenn sich zum Beispiel jemand nachts auf einem Spielplatz aufhält, der nur tagsüber und nur von Kindern genutzt werden darf. Im schlimmsten Fall müssen die Betreffenden mit einer Anzeige rechnen.
Körperliches Festhalten ist nicht erlaubt
Was die Sicherheitsleute nicht dürfen, ist beispielsweise die Herausgabe von Ausweisen verlangen und die Personalien ungefragt speichern. Das würde gegen den Datenschutz verstoßen. Sie dürfen Menschen auch nicht am Weggehen hindern, wenn diese kein Verbrechen begangen haben. Das liest sich in der Antwort der Stadt Heimsheim an „Frag den Staat“ anders. Darin steht: „Sollten die Personalien nicht freiwillig herausgegeben werden, haben die Mitarbeiter der Citystreife die Befugnis, die Personen bis zum Eintreffen von Polizei oder Mitarbeitern des Ordnungsamtes festzuhalten.“
Martin Wagner, Leiter des Ordnungsamts in Heimsheim, korrigiert die Formulierungen beziehungsweise ordnet sie anders ein: „Wenn sich eine Gruppe an so einem Platz aufhält, soll die Citystreife nach Namen fragen.“ Ziel der Anfrage sei es, einen Verantwortlichen zu haben, wenn der Platz anschließend zugemüllt ist. Die Angaben der Befragten seien aber freiwillig. „Die meisten gehen nach der Anfrage von sich aus weg“, sagt Martin Wagner.
Citystreifen mussten schon die Polizei einschalten
Das genannte „Festhalten“ sei in der Tat lediglich mündlich erlaubt. Die Citystreife darf, wie jeder andere auch, Menschen dazu auffordern, vor Ort zu bleiben, bis die Polizei eintrifft. Diese ist befugt, Personalien aufzunehmen. Gehen die Betreffenden allerdings vorher weg, darf die Citystreife sie nicht körperlich festhalten. Das wäre nur dann erlaubt, wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Ordnungswidrigkeiten wie das Liegenlassen von Müll oder Lärmbelästigung zählen nicht dazu.
Tatsächlich sei es schon vorgekommen, so Wagner, dass die Citystreife wegen Provokationen die Polizei hinzurufen musste. „Am Waldspielplatz gab es zum Teil schon richtige Probleme.“ Insgesamt seien die ersten Erfahrungen mit dem Sicherheitsdienst durchaus positiv. „Das hat sich schon bemerkbar gemacht, es liegt vor allem weniger Müll herum.“