Alle 24 Mobiltelefone einer neunten Klasse werden am Mittwoch beschlagnahmt. Die Polizei sucht darauf nun nach verbotenem Film- und Fotomaterial. Der Hinweis kam aus den USA.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Eine ganze neunte Klasse ist seit Mittwochmorgen ein wichtiges Kommunikationsmittel für Jugendliche los: Die Polizei und eine Staatsanwältin kamen in die Schule und nahmen allen 24 Schülern die Mobiltelefone weg. Die Aktion hat einen ernsten Hintergrund. Denn über das Bundeskriminalamt gelangten Informationen zur Stuttgarter Polizei, dass in einem Klassenchat kinderpornografisches Material verbreitet worden sei, meldet die Polizei. Eingestellt worden seien die illegalen Aufnahmen von einem Schüler oder einer Schülerin der Klasse. Sowohl die Verbreitung als auch der Besitz kinderpornografischer Aufnahmen stellen eine Straftat dar, stellten die Staatsanwaltschaft und die Polizei klar. Daher drohe nicht nur demjenigen eine Anzeige, der die Aufnahmen in den Chat eingestellt hatte, an dem die ganze Klasse teilnahm. Sondern auch all jenen, welche die Dateien auf dem Handy hatten und dies nicht gemeldet hatten.

 

Die Hinweise kamen von amerikanischen Ermittlern

Die Informationen, die vom BKA kamen, gingen wiederum auf Hinweise amerikanischer Ermittlungsbehörden zurück, sagte ein Sprecher der Polizei. Die eigentliche Verbreitung des verbotenen Materials sei nicht erst dieser Tage erfolgt. Wann genau, das werde aus ermittlungstaktischen Gründen geheim gehalten. Die Ermittler würden nun den Klassensatz Handys auswerten um nachvollziehen zu können, wann welche Aufnahmen auf den Geräten waren.

Die Ermittler waren nach Rücksprache mit der Schulleitung in den Unterricht gekommen. Die eigentliche Schulstunde fiel danach aus. Stattdessen klärten Präventionsbeamte der Polizei die Jugendlichen, die 14 bis 16 Jahre alt und damit schon strafmündig sind, über den Straftatbestand auf. Das Strafgesetzbuch regelt das Verbot der Kinderpornos – Besitz und Verteilung – im Paragrafen 184 b. Die Jugendlichen erfuhren von den Beamten, dass neben den möglichen strafrechtlichen Sanktionen ein Verstoß auch die Einziehung des Mobiltelefons nach sich ziehen kann. Wer unaufgefordert solches Material aufs Handy bekomme, solle sich sofort mit der Polizei in Verbindung setzen.