Kritik an Ausländerbehörde Einser-Abitur schützt nicht vor Abschiebung in den Irak

Ein Bild aus glücklichen Tagen: Ramzi Awat Nabi vor seiner Abschiebung in den Irak Foto: privat

Ramzi Awat Nabi (24) wurde im Studentenwohnheim in Stuttgart-Vaihingen festgenommen. Zweifel an der Identität – das Amt verweigert eine Aufenthaltsgenehmigung.

Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kann aktuell mit den Leistungen des baden-württembergischen Justizministeriums bei Abschiebungen von unerwünschten Ausländern mehr als zufrieden sein. 21 Charterflugzeuge mit 2210 Passagieren sind in diesem Jahr schon mit dem Segen von Ministerin Marion Gentges (CDU) nach Osteuropa, den Nahe Osten und Afrika abgehoben, im ganzen vergangenen Jahr waren es insgesamt 2873.

 

Während aber die Politiker von CDU und SPD in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, es träfe in erster Linie Straftäter und Gefährder, ist die Realität eine ganz andere: 2024 waren es lediglich 736 Straftäter, in diesem Jahr bisher 633. In den Maschinen ist folglich Platz für viele unbescholtene Ausländer, Erwachsene und Kinder, für um Integration bemühte und sogar für solche, die sich vor Auszeichnungen für herausragende schulische Leistungen und ehrenamtliches Engagement in Deutschland nicht retten können. Ein Paradoxon: Die Länder schieben angehende Fachkräfte ab, die es nicht schaffen, aus der Aslyrecht-Spur in die Arbeitsspur zu wechseln, während der Bundespräsident im Ausland Experten anzuwerben versucht.

An Händen und Füßen gefesselt

Menschen also wie den irakischen Staatsbürger Ramzi Awat Nabi (24). Wie ein Schwerverbrecher an Händen und Füßen gefesselt, hat man ihn vor einer Woche morgens in Frankfurt mit 49 anderen Personen, davon die Hälfte Straftäter, in den Flieger nach Bagdad gesetzt, weil es ihm trotz jahrelanger Bemühungen selbst mit anwaltlicher Hilfe nicht gelungen war, einen hartnäckigen Sachbearbeiter der in den vergangenen Jahren stetig in den Negativschlagzeilen stehenden Stuttgarter Ausländerbehörde von seiner wahren Identität zu überzeugen. Wenigstens die Nationalität nimmt man ihm mittlerweile ab, das erleichterte die Suche nach dem Abschiebeziel.

Es war am 5. August erst der zweite Transport in den Irak, mit dem es kein Rückführungsabkommen gibt, weshalb der Einzelfall zählt. Der bereits 2018 mit Vater und Geschwistern nach langer Odyssee über das Schwarze Meer und Griechenland nach Deutschland eingereiste Iraker aus der autonomen Region Kurdistan im umkämpften Norden des Landes war nach der Ablehnung seines Asylantrags hier allerdings nur geduldet. Er war folglich längst zur Ausreise aufgefordert, aber dennoch guter Hoffnung, dass in seiner neuen Heimat enorme Leistungs-, Hilfsbereitschaft und Zielstrebigkeit in der Fortbildung ihm noch zu einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen verhelfen würde.

Abitur mit 1,5 nach vier Jahren in Deutschland

Er wollte unbedingt sein Studium der Umwelt-und Energietechnik an der Fachhochschule Esslingen beenden, um dann irgendwann ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Übrigens: Ramzi Awat Nabi stieg ohne Deutschkenntnisse in die zehnte Klasse eines Gymnasiums im Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz) ein und machte vier Jahre später sein Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,5. Kein Wunder, dass an seiner ehemaligen Schule, wie auch an der Universität und der Hochschule nun große Aufregung herrscht. Der damalige Freundeskreis hat bereits eine Spendensammlung organisiert und kümmert sich um rechtlichen Beistand. Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) dürfte noch von den Pfälzern hören.

Des Musterschülers Traum von einer besseren Zukunft und einem erfolgreichen Studium endete vorerst in der Nacht vom vergangenen Montag auf Dienstag. Er wollte gerade ins Bett gehen, als sich – natürlich unangekündigt - ein Großaufgebot der Polizei im Studentenwohnheim in Vaihingen einfand, um ihn in Abschiebehaft zu nehmen. „Ich konnte nicht mehr klar denken, bin in Panik geraten, ich sah meine Zukunft den Bach runtergehen“, begründet der Student per Videoschalte aus dem Irak seine Kurzschlussreaktion, für einen kurzen Moment sein Heil in der Flucht über die Flachdächer des Wohnheims zu suchen. An einem Zaun endete sein Traum von Freiheit.

Verzweifelter Bruder landet in der Zelle

Ein Augenzeuge der Aktion war Bilal, der Bauingenieurwesen an der Uni Stuttgart studiert. Er ist allerdings im Besitz einer Aufenthaltstitels, ausgestellt in Rheinlan-Pfalz. In der fraglichen Nacht wedelte er verzweifelt mit der Generalvollmacht seines gefesselten Bruders, wies die Polizisten auf die laufenden Verfahren hin, um danach in einer Zelle auf dem Möhringer Polizeirevier die Nacht zu verbringen. Auf Ramzis körperliche Unversehrtheit, sagen der Betroffene und Zeugen, sei wenig Wert gelegt worden. Mit auf dem Rücken gefesselten Händen habe er in der Waagrechten zehn Stufen auf einmal genommen. Dabei hatte ihn doch zwei Beamte im Griff gehabt. „Ich war danach zu 99 Prozent bewusstlos“, sagt der Betroffene.

Eilantrag wurde abgelehnt

Der Inhaftierte wurde in Ludwigsburg in Abschiebehaft genommen und dann zum Frankfurter Flughafen gebracht. Einen Eilantrag gegen die Abschiebung seines Anwalts Stefan Weidner, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt. Es müsse schnell gehen, erklärte eine Sprecherin des für Abschiebungen im Land zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe die Eile: Man wolle „die betreffenden Personen nicht mehr als belasten, als dies zur Durchführung der Maßnahme unbedingt erforderlich ist“.

Warum soll Ramzi nicht Ramzi sein?

Die alles entscheidende Frage in dieser verworrenen, wie schicksalhaften Angelegenheit: Verhält sich die Ausländerbehörde rechtskonform, wenn sie den Aufenthaltstitel mit dem Hinweis verweigert, Ramzi Awat Nabi könne nicht zweifelsfrei nachweisen, dass er jener Ramzi Awat Nabi ist, der am 18. März 2001 in Naudasht geboren wurde und im elektronischen Zentralregister mit der Nationalnummer 200179973416 geführt wird? Der vom irakischen Konsulat in Frankfurt neu ausgestellte Reisepass könne, so die Stuttgarter, nur dann als eindeutiger Beleg dafür dienen, dass Ramzi tatsächlich Ramzi ist, sofern es schriftlich Auskunft über jene „Sekundärdokumente“ erteile, die Grundlage für die Ausstellung gewesen seien. Dazu ist das Konsulat aber offenbar nicht bereit. Es scheint das Misstrauen deutscher Beamten nicht zu goutieren.

Hilft die Geburtsurkunde?

Die Skepsis des Sachbearbeiters rührt aus früher aufgetauchten, aus Sicht des Bundesamts für Migration gefälschten irakischen Personalausweisen (ID-Card), die Grundlage für weitere Urkunden gewesen seien. Ein Ermittlungsverfahren dazu wurde wegen Geringfügigkeit aber damals eingestellt. Der Betroffene beteuert, neben einer Geburtsurkunde, einem Ausweis aus dem irakischen Zentralregister, der Heiratsurkunde seiner Eltern auch die vom Bundesamt für Migration als echt eingestufte Staatsangehörigkeitsurkunde eingereicht zu haben. Interessant in diesem Zusammenhang: Die Ausländerbehörde behauptet, diese, die Identität bestätigenden Papiere nie erhalten zu haben. Sie schließt mit dem Hinweis, der Abgeschobene hätte doch die - von unserer Zeitung präsentierte - Geburtsurkunde „zur Identitätsklärung vorlegen können“. Dass sie längst zugesandt worden war, darauf hatte Anwalt Weidner am 24. Juli 2024 in einem Schreiben an die Behörde explizit hingewiesen. Die übrigen Familienmitglieder sind in England mit den gleichen Papieren problemlos anerkannt worden.

Rückreise gefordert

Ramzi Awat Nabi kann nun aber nicht mal schnell in der Ausländerbehörde vorbeischauen, um den Sachverhalt zu klären. Der Sohn eines ehemaligen Peschmerga-Soldaten ist, nach einem stundenlangen Verhör von Bagdad in ein weit entferntes Dorf im Nordirak gereist, wo ihm ein ehemaliger Schulfreund vorübergehend Unterschlupf gewährt. Wo genau er sich aufhält, will er aus Sicherheitsgründen nicht sagen. Die Angst vor den Schergen des Islamischen Staates ist groß.

Rechtsanwalt Weidner und die ehemaligen Unterstützer in Rheinland-Pfalz wie die Sozialpädagogin Kerstin Doppstadt wollen auf juristischem Weg tätig werden. Kurdische Freunde haben in Stuttgart eine Petition gestartet, der schon mehr als 1800 Personen beigetreten sind. Am Samstag um 18.30 Uhr findet eine Protestaktion auf dem Rotebühlplatz statt. Mehrere Fernsehsender werden über den Fall berichten. Und auch der Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Luigi Pantisano (Die Linke) mischt sich ein. In einem Schreiben an die politischen Verantwortlichen im Bund, im Land und in Stuttgart äußert er „große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung“, weil sich der Betroffene noch in einem laufenden Verfahren befunden habe.

Pantisano spricht von „Ablehnungskultur“

Neben dem „unfassbaren menschlichen Schicksal eines gut integrierten, zivilgesellschaftlich engagierten und strafrechtlich nie in Erscheinung getretenen Menschen“ spricht der ehemalige Stuttgarter Stadtrat von einer „politischen Katastrophe“. Es werde der Eindruck verstärkt, Land und Stadt sei jedes Mittel recht, um die Zahl der Abgeschobenen zu erhöhen. Pantisano hatte vor zwei Jahren, als Hunderte Stuttgarter Ausländer bis zu 16 Stunden vor der Behörde ausharren mussten, um Einlass zubekommen, dem Amt und den Mitarbeitern eine „Ablehnungskultur“ unterstellt. An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert. Er fordert, Ramzi Awat Nabi zurückzuholen.

Ihm stehe die Rückkehr frei, betont die Ausländerbehörde. Er müsse nur bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum zum Zwecke des Studiums beantragen. Würden die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels vorliegen, würde geprüft, ob das bestehende dreijährige Einreise- und Aufenthaltsverbot (vom Regierungspräsidium Karlsruhe) verkürzt werden könnte. Die ersehnte Rückkehr käme dem Studenten allerdings teuer zu stehen, weil er die Kosten für die Abschiebung in fünfstelliger Höhe übernehmen müsste. Seine Freunde werden aber auch dafür die Spendenbüchse schütteln.

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