Ein vorgeblicher Handtaschenraub in Winnenden lässt sich nach drei Jahren nicht mehr aufklären. Der Angeklagte kommt mit einer Geldbuße davon.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Winnenden - Raub, Körperverletzung und Beleidigung stehen auf der Tagesordnung zum Prozess gegen einen 45-jährigen Winnender. Das klingt zwar nach einem dramatischen Fall, doch hat sich dieser erstens bereits vor drei Jahren am Winnender Bahnhof abgespielt und zweitens wurde niemand ernsthaft verletzt. Eigentlich handelte es sich wohl um ein Gerangel zwischen dem Angeklagten und seiner Ex um ein Smartphone. „Aufklären lässt sich das heute nicht mehr“, resümierte der Vorsitzende Richter.

 

Zuerst steht ein Verbrechen im Raum

Vor dem Waiblinger Schöffengericht, also einem Berufsrichter und zwei Schöffen, war das Verfahren gelandet, da es sich bei dem Raubvorwurf um ein Verbrechen handelt, bei dem höhere Strafen zu erwarten sind als bei einem Vergehen. Nachdem die Vernehmung des Angeklagten, seiner Ex-Freundin und eines Freundes des 45-Jährigen, den dieser mit zum Bahnhof genommen hatte, zwei ziemlich verschiedene Versionen des Ablaufs ergeben hatten, – übereinstimmend war nur, dass beide sich gegenseitig beleidigt hatten – gab der Richter zuerst einen rechtlichen Hinweis, es käme statt des Raubes auch eine Verurteilung wegen Nötigung in Frage.

Die Einstellung ist opportun

Danach schlug er vor, nach dem Opportunitätsprinzip der Strafprozessordnung das Verfahren vorläufig einzustellen. Unter anderem auch deshalb, weil es mehr als zwei Jahre bei der Staatsanwaltschaft liegen geblieben war, die in dieser Zeit wohl Schwerwiegenderes zu bearbeiten hatte. Eine Polizistin, bei der die Frau Anzeige erstattet hatte und die als Zeugin geladen war, konnte sich nicht mehr an den Fall erinnern. „Ich musste erst einmal die Akte raussuchen.“ Gegen 1000 Euro Geldbuße wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Diese muss der 45-Jährige innerhalb von sechs Monaten bezahlen.