Einwohnerzahlen Kreis Ludwigsburg Nach Zensus-Misere – Statistisches Landesamt will einige Vorwürfe geraderücken

Städte wie Markgröningen (im Bild), Ditzingen und Gerlingen sind von den „Einwohnerverlusten“ laut dem Zensus vom Jahr 2022 besonders betroffen. Foto: Werner Kuhnle

Laut Zensus 2022 „fehlen“ dem Kreis Ludwigsburg zahlreiche Einwohner. Es hagelte schwere Vorwürfe gegen das Statistische Landesamt. Das äußert sich jetzt dazu.

Hat der Landkreis Ludwigsburg wirklich 20.000 Einwohner weniger als gedacht? Das zumindest sind die Ergebnisse des Zensus 2022. Die Kommunen wehren sich gegen die in ihren Augen falschen Angaben, die finanzielle Verluste in dreistelliger Millionenhöhe bedeuten. Bei ihren Vorwürfen gehen einige Betroffene und vor allem der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier mit dem Statistischen Landesamt hart ins Gericht.

 

Dieses konnte wegen der laufenden Verfahren – zahlreiche Kommunen haben Einspruch gegen das Ergebnis eingelegt – im Vorfeld keine konkrete Stellung nehmen. So im luftleeren Raum möchten die Zuständigen einige Aussagen trotzdem nicht stehen lassen und rücken die Vorgänge in ein anderes Licht.

Allein Ditzingen „fehlen“ laut Zensus 2500 Einwohner

Der Landrat argumentiert, dass es bei der Erhebung der Daten für den hiesigen Zensus zu 800 sogenannten Prüffällen kam, deren Bearbeitung nicht abgeschlossen worden sei. Dadurch sei es in der Hochrechnung zu den fehlerhaften Einwohnerzahlen gekommen, die massiv von denen der örtlichen Meldeämter abweichen. Allein Ditzingen hat demnach 2500 Einwohner einfach so „verloren“. Die Hauptverantwortung sieht Allgaier beim Statistischen Landesamt (StLA), das die Fachaufsicht über die Erhebungsstellen hatte.

Dass das StLA rund um den Zensus Fachaufsichtsbehörde ist, bestätigt Pressesprecher Mario Steigleder. Als solche muss es sicherstellen, dass der Zensus nach bundeseinheitlichen Vorgaben durchgeführt werden kann, zum Beispiel, indem es die nötige Technik bereitstellt und die Leiter der Erhebungsstellen schult. Diese Erhebungsstellen, die in den Landkreisen oder Kommunen extra für diesen Zweck eingerichtet werden, handelten darüber hinaus aber eigenverantwortlich.

Unterstellt seien sie derweil, je nachdem, an welchem Ort sie sich befinden, unmittelbar dem jeweiligen Bürgermeister oder Landrat. Dietmar Allgaier hatte betont, dass die Erhebungsstelle „ein abgeschotteter Bereich war“, auf den die Kreisverwaltung „aus Datenschutzgründen keinen Einfluss nehmen“ konnte. In der Tat seien die Erhebungsstellen räumlich und technisch von der übrigen Verwaltung abgetrennt, bestätigt Steigleder. Auch durften von der Verwaltung aus „keine Unterlagen mit statistischen Einzelangaben eingesehen werden“. Jedoch hätten die genannten „Dienstaufsichten ein Zutrittsrecht zur Erhebungsstelle und konnten sich über den Ablauf und Stand der Arbeiten unterrichten“.

Und was hat es nun mit den Prüffällen auf sich? Für den Zensus werden von den Erhebungsstellen aus stichprobenartig Haushalte angeschrieben und befragt, die Zahlen werden später hochgerechnet. Unstimmigkeiten werden als Prüffall eingestuft und unter anderem mit den vorliegenden Zahlen aus den Melderegistern abgeglichen. Mario Steigleder stellt klar: „Identifizierte Abweichungen wurden seitens des StLA zur erneuten Überprüfung und Freigabe an die Erhebungsstellen zurückgespielt.“

Im Grundsatz seien Abweichungen gegenüber dem Melderegister aber kein Beleg für fehlerhafte Erhebungen, so Steigleder. „Bei der Erhebung des Zensus ging es insbesondere um die Aufdeckung von Abweichungen zum Melderegister.“ Denn auch dort entsprechen die Zahlen nicht immer der Realität, zum Beispiel wenn Umzüge noch nicht gemeldet wurden oder wenn ein Student noch zu Hause gemeldet ist, in Wahrheit aber an seinem Studienort wohnt. So etwas soll durch die Zensus-Befragungen ans Licht kommen.

Worum es konkret bei den Prüffällen im Kreis Ludwigsburg ging und wie mit ihnen abschließend verfahren wurde, darüber konnte Mario Steigleder keine Auskünfte geben, „da diese nicht vom Statistischen Landesamt bearbeitet wurden“.

Zeitnahe Lösung ist nicht zu erwarten

Der Landrat warf dem StLA zuletzt dennoch vor, dass es „seiner Aufsichtspflicht gegenüber der Erhebungsstelle nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist“. Zudem habe das Amt, „obwohl es wusste, dass gut 800 Prüffälle nicht abgeschlossen waren, die Schließung der Erhebungsstelle und die Vernichtung der Unterlagen nicht verhindert“. Das StLA beruft sich dabei auf die Gesetzeslage: „Der Zeitpunkt der Löschung personenbezogener Daten ist bundeseinheitlich durch das Zensusgesetz vorgegeben“, erklärt Mario Steigleder. Das Amt habe darauf keinen Einfluss.

Eine Entscheidung über die Widersprüche, die die Kommunen aus dem Landkreis Ludwigsburg beim StLA eingelegt haben, steht noch aus. Bei einem Runden Tisch im Finanzministerium wurde laut Dietmar Allgaier inzwischen aber zumindest bestätigt, dass beim Zensus 2022 „Fehler gemacht wurden“. Eine zeitnahe und zufriedenstellende Lösung für die betroffenen Kommunen gestalte sich jedoch als schwierig.

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