Der AfD-Abgeordnete Räpple will nicht akzeptieren, dass er nach einigen verbalen Ausfällen das Parlament verlassen musste.

Stuttgart - Der Einzug der AfD in den Stuttgarter Landtag hat nicht nur die politische Landschaft verändert. Auch die Sitten im Parlament sind rauer geworden. Zweifelhafter Höhepunkt war nun der Rauswurf des AfD-Abgeordneten Stefan Räpple und des fraktionslosen Wolfgang Gedeon. Beide hatten eine Sitzung mit provozierenden Zwischenrufen immer wieder gestört. Schließlich unterbrach Parlamentspräsidentin Muhterem Aras die Sitzung und verwies die beiden Politiker des Saales. Als diese sich auch nach mehrmaliger Aufforderung weigerten zu gehen, wurden sie von der herbeigerufenen Polizei beide aus dem Saal geleitet. Gleichzeitig wurden sie von der Teilnahme an den drei kommenden Sitzungen ausgeschlossen.

 

Einmalig der Geschichte des Parlaments

Das war eine Premiere in der Geschichte des Stuttgarter Parlaments – allerdings ist juristisch auch in solchen Situationen alles geregelt. In der Geschäftsordnung des Landtages steht unter Paragraf 92, dass eine Sitzung unterbrochen werden kann, wenn ein Abgeordneter trotz Aufforderung den Sitzungssaal nicht verlässt. Das weitere Vorgehen fällt allerdings nicht mehr in den Bereich der Geschäftsordnung. Offensichtlich war es für die Autoren des Regelwerkes nicht denkbar, dass sich ein demokratisch gewählter Abgeordneter nicht an die Grundregeln des Parlamentes hält.

Polizei im Parlament

Entscheidend ist, dass durch die Unterbrechung der Parlamentssitzung die Geschäftsordnung nicht mehr gilt, sondern die Hausordnung angewendet wird. Auf diese Weise konnte Parlamentspräsidenten Aras die Polizei ins Plenum bitten, um den AfD-Mann Räpple aus dem Saal zu begleiten. Im Fall der fortlaufenden Störung macht die Hausordnung keinen Unterschied zwischen einem Parlamentarier oder einem renitenten Besucher auf der Zuschauertribüne. Wichtig aber ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Das heißt: im Extremfall hätte Räpple von den Polizisten auch hinaus getragen werden dürfen – hätte er sich entsprechend aufgeführt und wäre zum Beispiel handgreiflich geworden.

Auch die AfD will Räpple los haben

Längst geht aber selbst der AfD selbst das Treiben ihres Abgeordneten zu weit. Sie will ihn aus der Partei werfen und hat aus diesem Grund ein Ausschlussverfahren in Gang gesetzt. Räpple hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Schlagzeilen gemacht. So bezeichnete er seine Kollegen als „Koksnasen“ oder marschierte bei einer Veranstaltung in Chemnitz Seite an Seite mit Rechtsextremen. Inzwischen hat Räpple wissen lassen, dass er gegen seinen Ausschluss von den nächsten drei Landtagssitzungen vorgehen will. „Ich werde beim Landesverfassungsgericht eine Verfügung beantragen, dass ich da teilnehmen darf“, erklärte der Parlamentarier. Von seinem Parteiausschlussverfahren will er nichts wissen. Räpple sagte, dass er bisher weder eine Mitteilung seiner Partei noch irgendwelche Gründe für einen Ausschluss bekommen habe. „Es gibt keine Gründe meines Erachtens“, sagte Räpple. „Politik ist ein schmutziges Geschäft.“