Elektromobilität E-Ladestation kann teuer werden
Die Stromnetzbetreiber verlangen hohe Baukostenzuschüsse. Gerade in Mehrfamilienhäusern bedeutet das Extraausgaben.
Die Stromnetzbetreiber verlangen hohe Baukostenzuschüsse. Gerade in Mehrfamilienhäusern bedeutet das Extraausgaben.
Berlin - Nachhaltige Mobilität schont die Umwelt und das Klima, der Kauf von E-Autos wird großzügig gefördert. Allerdings gibt es auch erhebliche Zusatzkosten, besonders bei der Installation einer eigenen Ladestation. Studien zeigen, dass die meisten Elektromobile bequem zu Hause und über Nacht aufgeladen werden. Für den Erfolg der E-Mobilität ist es entscheidend, dass solche Ladestationen einfach, schnell und kostengünstig installiert werden können. Doch genau daran hapert es bisher gewaltig.
Wer ein Eigenheim besitzt, hat es noch am einfachsten. Eine Elektrofirma kann in der Garage die Wallbox für die Stromversorgung des neuen E-Autos montieren und den Anschluss ans Energienetz oder die eigene Solaranlage herstellen. In Mehrfamilienhäusern dagegen wird es schwierig. Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) soll jeder Wohnungsbesitzer und Mieter zwar den Anspruch auf eine eigene Ladestation bekommen. Doch in der Praxis kann das einen Hürdenlauf und hohe Extrakosten bedeuten.
Zunächst ist die Zustimmung der Miteigentümer des Hauses oder einer Wohnanlage zu den erforderlichen baulichen Veränderungen nötig. Dazu stellt man einen Beschlussantrag bei der Verwaltung für die nächste Eigentümerversammlung, für Mieter soll das der Wohnungsbesitzer übernehmen. Bisher ist ein einstimmiger Beschluss der Versammlung nötig. Mit der WEG-Reform reicht die Mehrheit, und der Antrag kann nur aus triftigen Gründen verwehrt werden, sofern alle Kosten der Antragsteller trägt und die qualifizierte Ausführung garantiert ist.
Am besten ist es daher, frühzeitig einen Elektriker die Haustechnik prüfen und ein Angebot erstellen zu lassen. Bei den Stromnetzbetreibern gibt es Listen von Fachfirmen. Eine Wallbox am Autostellplatz mitsamt Zuleitungen und Sicherungen kann rasch 1000 bis 2000 Euro und mehr kosten. Je leistungsstärker die Ladestation sein soll und je aufwendiger die Installation ist, desto teurer kann es werden. Bisher gibt es dafür kaum Zuschüsse.
Der Elektriker übernimmt auch die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber. Schnell kann dann eine böse Überraschung folgen. Denn die Netzbetreiber dürfen hohe „Baukostenzuschüsse“ (BKZ) verlangen, die nochmals mehr als 1000 Euro betragen können. Diese BKZ legen die Unternehmen selbst fest, es gibt starke regionale Unterschiede. Es können 30 Euro je Kilowatt beantragter Leistung in Bayern sein, aber auch mehr als 100 Euro in Ostdeutschland.
Manche E-Auto-Besitzer in spe dürften bei Zusatzkosten von insgesamt 3000 Euro und mehr für die eigene Wallbox ins Grübeln kommen, ob der Umstieg auf nachhaltigere Mobilität nicht ein zu teures Unterfangen wird. Besonders die hohen und sehr unterschiedlichen BKZ sind bisher ein öffentlich kaum beachtetes Thema. Was auch daran liegen könnte, dass vor allem Bewohner von Mehrfamilienhäusern betroffen sind, die den Anspruch auf die eigene Ladestation erst mit der WEG-Reform überhaupt durchsetzen können.
Für Eigenheimbesitzer sind die BKZ dagegen kaum ein Thema. Denn sie profitieren von einem Freibetrag von 30 Kilowatt je Hausanschluss, der in der sogenannten Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt ist. Selbst bei einer 22-Kilowatt-Wallbox fällt allenfalls eine geringe Zuzahlung an. Bei größeren Mehrfamilienhäusern ist dieser Freibetrag aber schon durch den vorhandenen Hausanschluss komplett ausgeschöpft. Die Folge: Wohnungsbesitzer zahlen für jedes Kilowatt Zusatzleistung den vollen Preis, eine offensichtliche Ungleichbehandlung.
Stromnetzbetreiber verweisen auf die Regelungen der NAV, dort besonders auf Paragraf 11. Danach stellen die BKZ „leistungsbezogene Kostenanteile“ am Ausbau des Verteilernetzes dar und werden nach einem „standardisierten Modellnetzansatz“ des Verbands der Netzbetreiber berechnet. Grundlage seien dabei „für vergleichbare Fälle entstehende Kosten“. Die Berechnung werde jährlich geprüft. Eine Neuregelung für Wohnungsbesitzer sei „derzeit nicht im Gespräch“.
Die BKZ sollen eine Lenkungsfunktion haben und als „Preissignal“ eine bedarfsgerechte Nachfrage sichern, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Denn der Ausbau der Stromnetze verursache Kosten, und daher sei es sinnvoll, mehr Anschlussleistung „mit einem Preis zu versehen“, sagt ein Sprecher. Die Freigrenze beziehe sich auf den Netzanschluss, argumentiert die Aufsichtsbehörde, eine Benachteiligung von Wohnungsbesitzern sehe man nicht.
Das ändert allerdings nichts daran, dass in der Praxis eine eigene Wallbox in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen durch die BKZ und die zu geringe Freigrenze deutlich teurer wird als im Eigenheim. Experten wie Rachid Ait Bouhou vom Bundesverband E-Mobilität raten daher dazu, nur die wirklich benötigte Leistung zu beantragen. Für das Laden zu Hause sei eine 11-Kilowatt-Box ausreichend, damit halbiere sich auch der BKZ.
Zukunftssicher sei ein Gerät, das an ein Lastmanagement angeschlossen werden kann. Damit kann geregelt werden, dass Stromnetze ausgeglichener belastet werden, wenn immer mehr Elektroautos Energie benötigen. So soll der für die E-Mobilität nötige teure Netzausbau in finanzierbaren Grenzen gehalten werden.
Zumindest der Netzbetreiber Eon sieht seine Anlagen für den vollständigen Umstieg der Deutschen auf E-Fahrzeuge gerüstet und veranschlagte in einer Studie lediglich Investitionen von knapp 400 Euro je Auto. Mit Lastmanagement, das die Ladungen über die Nacht verteilt und Abnahmespitzen vermeidet, könnten sogar nur 180 Euro je Auto für den Netzausbau anfallen, heißt es.