Bundeskanzlerin Angela Merkel wollte bis Jahresende über staatliche Anreize für Elektro-Fahrzeuge entscheiden. Doch die Regierung in Berlin kann sich bisher nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen.

Berlin - Die Automobilindustrie muss auf die Unterstützung der Politik bei der Einführung von Elektroautos warten. Anders als angekündigt hat sich die Bundesregierung bisher nicht verständigen können, ob es für Elektroautos eine staatliche Förderung gibt. Aus Regierungskreisen ist zu erfahren, dass in diesem Jahr wohl keine Beschlüsse mehr zu erwarten sei. Damit verschiebt sich der von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) genannte Zeitplan. Merkel hatte der Autoindustrie im Sommer versprochen, bis Jahresende über finanzielle Kaufanreize zu entscheiden. „Deutschland wird um eine weitergehende Förderung nicht herumkommen“, sagte die deutsche Regierungschefin auf der Konferenz der „Nationalen Plattform Elektromobilität“ im Juni. Doch die große Koalition ist sich uneins, welche Förderung sinnvoll ist. Während das Bundesumweltministerium staatliche Prämien für den Kauf von Elektroautos verlangt, sehen dies das Finanz- und das Verkehrsministerium kritisch. Sie verweisen auf Erfahrungen in anderen Ländern und ziehen daraus den Schluss, dass Kaufprämien allenfalls kurzfristig zu höherer Nachfrage führen. Das werde nur Strohfeuer erzeugen. Die Kaufprämie für E-Autos ist deshalb vom Tisch.

 

Berlin prüft nun die Möglichkeit, der Automobilindustrie auf anderem Weg entgegenzukommen. Wegen Meinungsverschiedenheiten in der Koalition verschiebt sich die Entscheidung. Dabei dringt nicht nur die Automobilindustrie auf Klarheit über die Rahmenbedingungen, sondern auch die Bundesländer machen Druck. Der Vorsitzende der Plattform Elektromobilität, Henning Kagermann, machte im Sommer deutlich, dass Deutschland das Ziel zu verfehlen droht, bis 2020 eine Millionen Elektrofahrzeuge auf die deutschen Straßen zu bringen. Ohne staatliche Anreize sei dies nicht möglich.

Sonderregeln im Steuerrecht als rotes Tuch

Hoffnungen setzte die Automobilindustrie in eine Sonderabschreibung für Firmenwagen. Auch die Bundesländer sprachen sich dafür aus, für elektrische Firmenwagen und Ladestationen vorteilhafte Abschreibungsbedingungen einzuführen. Unternehmen, die Elektroautos anschaffen, sollen im ersten Jahr 50 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten steuerlich absetzen können. Das sieht ein Antrag des Bundesrates vor. Da der Firmenwagenmarkt in Deutschland von großer Bedeutung für die Hersteller ist, könne mit dieser Maßnahme der Absatz von E-Autos verbreitert werden, argumentieren Industrie und Länder. Auch in der Bundesregierung findet die Idee Unterstützung. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) plädierte für diesen staatlichen Anreiz. Dem Vernehmen nach soll auch das Finanzministerium diesen Vorschlag mittragen. Doch die Unionsfraktion steht offenbar auf der Bremse. Der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder lehnte in den internen Verhandlungen die Sonderabschreibung ab. Er wies darauf hin, dass viele Wünsche aus den Koalitionsfraktionen mit dem Verweis auf die Haushaltslage abgewiesen worden sind. Kauder will die einheitliche Linie beibehalten.

Auch für die Finanzpolitiker von SPD und Union sind Sonderregeln im Steuerrecht ein rotes Tuch. Doch es gibt auch andere Meinungen. Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte: „Die Wirtschaftspolitiker der Union unterstützen eine steuerliche Förderung der Elektromobilität seit Langem. Gerade für betrieblich und dienstlich genutzte Fahrzeuge könnte dies einen echten Schub bringen.“

Die Befürworter der Sonderabschreibung rechnen sich nach wie vor große Chancen aus, da dieser Vorschlag nur zu vergleichsweise moderaten Steuerausfällen führt. Nach dem Vorschlag der Länder müssten Bund, Länder und Gemeinden im ersten Jahr der Umsetzung mit Mindereinnahmen von 120 Millionen Euro rechnen. Dieser Betrag erhöht sich in einigen Jahren auf 155 Millionen Euro. Die Industrie argumentiert, die Sonderabschreibung führe nicht dauerhaft zu Ausfällen, es verschöben sich beim Staat nur die Steuereingänge. Falls sich die große Koalition nicht verständigt, könnte es am Ende auch zu einer Minimallösung kommen. Die Finanzpolitiker der Koalition prüfen auch einen Vorschlag, der darauf hinausläuft, Steuervorteile zu gewähren, wenn der Arbeitgeber das kostenlose oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos ermöglicht. In diesem Fall soll darauf verzichtet werden, die verbilligte Versorgung mit Strom im Steuerrecht als geldwerten Vorteil zu werten.