Schluss mit der Zettelwirtschaft: Bis zum Jahresende 2024 sollen alle Patientendaten, die bislang an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegt wurden, digital in einer elektronischen Patientenakte (ePA) zusammentragen werden. Was praktisch klingt, stellt für Ärzte und Kliniken eine besondere Herausforderung dar, wie Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin betonen. Welche Vorteile sich Patienten von ihrer digitalen Akte erhoffen können, welche Risiken sie aber auch birgt und in welchen Krankenhäusern sie schon im Einsatz ist, zeigt diese Übersicht:
Wer kann die Akte einsehen?
Die ePA ist ursprünglich so angelegt, dass allein der Patient eine ePA bei seiner Krankenkasse beantragt. Dieser Prozess ist aktuell sehr langwierig und kompliziert. Dementsprechend haben derzeit nur weniger als ein Prozent der gesetzlich Versicherten eine ePA haben. Darüber hinaus können bislang auch nur wenige Ärzte auf die ePA zugreifen. Sollte der Patient eine ePA haben, kann er über die darin gespeicherten Gesundheitsdaten bestimmen. Er kann in die Akte jederzeit einsehen, Inhalte einfügen oder löschen. Auch entscheidet er, wer auf die Akte zugreifen kann: Ohne eine von Patienten erteilte Zugriffsberechtigung können die Daten aus der ePA in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus nicht ausgelesen werden.
Bei Bedarf kann der Einblick in die Patientenakte auch Apotheken gewährt werden – etwa wenn es für die Medikamentengabe wichtig ist. Mit der neuen Version werden zusätzlich Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeuten, öffentlicher Gesundheitsdienst, Arbeitsmediziner und Rehabilitationskliniken angebunden. Krankenkassen wiederum können nicht in der ePA lesen.
Welche Vorteile gibt es?
Der wichtigste Vorteil ist der sofortige Zugriff auf sämtliche medizinische Informationen, die den Patienten betreffen. „Eine schnelle Verfügbarkeit der Daten kann die persönliche Behandlung verbessern und Leben retten. Sie erspart dem Gesundheitswesen zudem Zeit und unnötige Doppeluntersuchungen“, sagt Harald Dormann, Vizepräsident der Deutschen Stiftung für Akut- und Notfallmedizin.
Auch ungewollte Wechselwirkungen bei der Verschreibung von Medikamenten können mit Hilfe der ePA vermieden werden. Zusätzlich können Daten pseudonymisiert für Forschungszwecke freigegeben werden.
Wie verbreitet ist das System schon?
Nach Angaben von Sybille Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gibt es derzeit etwa 690 000 elektronische Patientenakten (Stand Mai 2023). „Das bedeutet, dass weniger als ein Prozent der Versicherten über eine solche Akte verfügen.“ Krankenkassen wie die Barmer geben an, dass sie im Herbst 2023 eine Kampagne starten wollen, um über die E-Akte besser zu informieren.
Die Voraussetzungen zur Nutzung seien seit 2021 gegeben, sagt Michael Hübner, Bereichsleiter bei der Barmer. „Doch wir haben wenige Informationen, die von Seiten der Ärzte kommen.“ Mangels Nutzung gibt es auch kaum Dokumente, die Versicherte selbst einstellen.
Wie erfahren sind Ärzte und Kliniken damit?
Nach Angaben der DGIM haben bislang nur wenige Ärzte mit der ePA gearbeitet. Den Notfallmediziner Harald Dormann verwundert dieses Ergebnis nicht: „Man hat bei der Einführung zu wenig darauf geachtet, die medizinischen Fachgesellschaften frühzeitig einzubinden.“ Daher gebe es seitens der Ärzteschaft noch viele Berührungsängste und Sicherheitsbedenken. „Es braucht dringend Hilfen, die es Ärzten und medizinischen Fachkräften erleichtern, alle bisherigen Patientendaten schnell und für alle Einrichtungen kompatibel in das System übertragen zu können“, sagt Dormann.
Gibt es Kliniken, die umgestellt haben?
Eines der ersten Krankenhäuser, das 2021 begonnen hat, die ePA in die Patientenversorgung zu integrieren, ist die Charité in Berlin. „Da haben wir erst einmal gemerkt, dass die digitalen Systeme, die wir im Krankenhaus und in den Ambulanzen nutzen, dafür gar nicht vorbereitet waren“, sagt Peter Gocke, der die Stabsstelle „Digitale Transformation“ in der Charité leitet.
Inzwischen gibt es geschulte Kräfte, die sich von der Aufnahme bis hin zur Entlassung des Patienten um den Datentransfer kümmern. Allerdings bezweifelt Gocke, dass diese Abläufe in kleineren Kliniken schon in Angriff genommen worden sind. „Die Software der ePA und vor allem deren Integration in die Krankenhaus-Systeme muss künftig so gestaltet werden, dass Kliniken für die Nutzung keine eigenen aufwendigen IT-Anpassungen benötigen. Sonst wird die notwendige Akzeptanz weder in den Krankenhäusern, noch in den Arztpraxen erreicht werden.“
Wie sicher sind die Daten?
Der Zugriff erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz, heißt es vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sämtliche Aktivitäten in der ePA werden protokolliert. Auf diese Weise sollen auch unberechtigte Zugriffe nachvollzogen werden. Allerdings gibt es seitens der Ärzte weiterhin Sicherheitsbedenken: „Unser Arbeitsplatz ist kein abgeschlossenes Büro“, sagt Harald Dormann, der die Zentrale Notaufnahme am Klinikum Fürth leitet. „In Stationen mit hoher Patientenfrequenz müssen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Daten vor fremden Blicken auch geschützt sind.“
Ist die ePA verpflichtend?
Es ist geplant, dass jeder gesetzlich Versicherte mit Ablauf des Jahres 2024 eine elektronische Patientenakte von seiner gesetzlichen Krankenversicherung bekommt. Wer die Akte gar nicht nutzen möchte, muss der Nutzung grundsätzlich widersprechen. Experten bezeichnen dies als sogenanntes Opt-Out-Prinzip.
„Es darf dem Patienten allerdings kein Nachteil entstehen, wenn er sich gegen eine ePA ausspricht“, sagt Sibylle Steiner von der KBV. Es gibt zudem die Möglichkeit, eine Vertrauensperson für die Verwaltung der eigenen ePA zu berechtigen. So können etwa Kinder die Akte von betagten Eltern auf deren Wunsch hin verwalten.