Südwest-Kultusminister Stoch hat am Freitag entschieden, dass sowohl das Gymnasium in Walldorf als auch die Realschule den elfjährigen Henri mit Down-Syndrom ablehnen dürfen. Für Grün-Rot ist das ein heikler Beschluss.

Südwest-Kultusminister Stoch hat am Freitag entschieden, dass sowohl das Gymnasium in Walldorf als auch die Realschule den elfjährigen Henri mit Down-Syndrom ablehnen dürfen. Für Grün-Rot in Baden-Württemberg ist das ein heikler Beschluss.

 

Stuttgart/Walldorf - Der geistig behinderte Junge Henri darf nicht auf sein Wunsch-Gymnasium in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) wechseln. Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) entschied, den Beschluss des Gymnasiums gegen die Aufnahme des Elfjährigen in die fünfte Klasse nicht aufzuheben. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Freitag aus Regierungskreisen in Stuttgart. Das gleiche gilt für eine Realschule, die Henris Eltern als Alternative vorgesehen hatten. Das Ministerium wollte die Eltern des Jungen mit Down-Syndrom am Vormittag informieren. Die Entscheidung sollte am frühen Nachmittag veröffentlicht werden.

Die Eltern hatten monatelang für die Aufnahme an dem Gymnasium gekämpft. Sie wollten, dass ihr Sohn nach den Sommerferien wie die meisten seiner Mitschüler dorthin wechseln darf - auch wenn er dem Unterricht geistig nicht folgen kann. Die Schule hatte ihre Ablehnung damit begründet, es gebe nicht die nötigen Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht mit geistig Behinderten. Auch die Realschule in demselben Schulzentrum weigerte sich, Henri im Zuge eines Modellversuchs aufzunehmen.

Die Entscheidung des Ministers in diesem Streit war mit Spannung erwartet worden, weil Grün-Rot im Koalitionsvertrag versprochen hat, Eltern von behinderten Kindern ein Wahlrecht einzuräumen. Demnach sollen sie nach einer Beratung selbst entscheiden können, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine reguläre Schule besucht.

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt

Auch bundesweit hatte der Fall Aufsehen erregt, weil die Umsetzung der sogenannten Inklusion Behinderter - unter anderem die Integration an Regelschulen - auch andernorts nicht problemfrei läuft. Deutschland hat sich aber zur Inklusion verpflichtet.

Henris Eltern Kirsten Ehrhardt und Norbert Hirt hatten es abgelehnt, dass ihr Sohn auf eine Werkrealschule oder eine Gemeinschaftsschule in der Nähe wechselt. Diese Schulen hatte das Schulamt in Mannheim vorgeschlagen, weil sie Erfahrungen mit der Integration von behinderten Kindern (Inklusion) haben. Stoch hatte unlängst davor gewarnt, aus dem Wunsch der Familie von Henri einen symbolischen Fall zu machen. Von diesem Einzelschicksal hänge nicht ab, ob die Integration von behinderten Schülern an Regelschulen gelinge. Immerhin gebe es landesweit bereits 400 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien.

In einer Online-Petition haben sich bislang mehr als 25 000 Menschen dafür ausgesprochen, dass Henri das Gymnasium besuchen kann.