Als Teil der Sparmaßnahmen für den Bundeshaushalt 2024 sollen Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 150 000 Euro kein Elterngeld mehr bekommen. Wer kommt überhaupt auf so ein Bruttogehalt?
Wir stellen drei idealtypische Paare vor, die in relativ häufigen Berufen arbeiten und gemeinsam auf ein Jahresbrutto von mehr als 150 000 Euro kommen. Damit sie tatsächlich wie geplant kein Elterngeld mehr bekämen, müsste ihr Bruttoeinkommen laut Experten eher im Bereich von 170 000 bis 180 000 Euro liegen – weil vom Bruttogehalt bei der Steuererklärung noch Pauschalbeträge abgezogen werden, etwa für die Altersvorsorge. Erst danach kennt man das zu versteuernde Einkommen, für das die 150 000-Euro-Grenze gelten soll.
Drei beispielhafte Paare
Unsere drei gut verdienenden Paare sind Anfang bis Mitte 30 und arbeiten in Vollzeit, wie häufig vor der Geburt des ersten Kindes. Das Einkommen in dieser Phase ist für den Elterngeldanspruch maßgeblich.
Paar 1: Sie Rektorin, er Wirtschaftsprüfer Die Frau ist früh Rektorin eines Gymnasiums geworden und in die Besoldungsgruppe A15 aufgestiegen. In der zweitniedrigsten Gehaltsstufe verdient sie 6 100 Euro im Monat, also 73 000 Euro im Jahr. Der Mann ist während seiner zehn Berufsjahre als Wirtschaftsprüfer zum Manager aufgestiegen und leitet Prüfverfahren bei den jeweiligen Kunden. Die Gehälter sind nicht fixiert, 100 000 Euro Jahresbrutto sind aber alles andere als unüblich. Zusammen kommt dieses Paar auf rund 175 000 Euro und kratzt damit an der Einkommensgrenze – jedenfalls, solange sie nicht hohe Zusatzkosten geltend machen können.
Paar 2: Sie bei Mercedes, er bei Bosch Die Frau ist bereits Teamleiterin bei Mercedes und verdient rund 100 000 Euro im Jahr. Der Mann ist studierter Ingenieur und wird bei Bosch nach dem Tarif für die Metallindustrie bezahlt. Durch eine gute Eingruppierung und Leistungszulagen kommt er auf etwa 75 000 Euro im Jahr. Zusammen kommen sie auf ein ähnliches Bruttoeinkommen wie das erste Paar, etwa 175 000 Euro. Auch hier könnte es beim zu versteuernden Einkommen knapp werden – je nach dem, wie viel sie von ihrem Brutto abziehen können.
Paar 3: Er Programmierer, sie Krankenpflegerin Der IT-Konzern SAP aus Walldorf ist für hohe Gehälter bekannt. Es gibt keinen Tarif. Doch als Softwarearchitekt mit Verantwortung für Kundenprojekte kann der Mann laut dem Arbeitgeber-Bewertungsportal Kununu gut 100 000 Euro Jahresgehalt erwarten. Seine Partnerin ist gelernte Krankenpflegerin, die mittlerweile eine Station leitet und dafür laut Tarif rund 56 000 Euro Jahresgehalt erhält. Eine geerbte Wohnung wirft zusätzlich 1000 Euro Mieteinnahmen im Monat ab. Die beiden kommen auf rund 170 000 Euro Jahresbrutto.
Wann es finanziell eng werden kann
Netto bleibt Angestellten von einem solchen Bruttoeinkommen typischerweise ein Betrag von 7500 bis 8000 Euro netto im Monat; Beamte haben mehr netto vom brutto. Das liegt weit über dem Durchschnitt. Trotzdem kann es sein, dass es für solche Paare ohne Elterngeld finanziell knapp wird.
Angenommen, beide verdienen ungefähr gleich viel – dann bleiben ohne Elterngeld rund 4000 Euro netto im Monat. Hat das Paar eine Immobilie abzuzahlen, dann werden für Kredit, Hausgeld, Heizung und Strom in einer Großstadt wie Stuttgart leicht 2000 oder 2500 Euro pro Monat fällig. Der jungen Familie bleiben dann 1500 Euro im Monat – zumindest ein Jahr lang, weil Kitaplätze rar sind, erst recht für Unter-Einjährige.
Vier Prozent der Ehepaare mit Steuersplitting betroffen
Die für diesen Beitrag beispielhaft berechneten Einkommen sind vergleichsweise üppig. Beide müssen sehr gut verdienen, meist sind es Akademiker und Führungskräfte. Ein Lehrerehepaar mit einigen Berufsjahren, aber ohne Leitungsposition bleibt unterhalb der Grenze. Trotzdem gibt es mehr Betroffene als bisher bekannt. Der „Spiegel“ berichtet, dass 2020 in Deutschland 435 000 Paare unter 50 Jahren ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 150 000 Euro hatten. Infolge der Lohnerhöhungen dürften es mittlerweile mehr sein.
Laut der Steuerstatistik für 2019 lagen etwa vier Prozent der gemeinsam Steuer zahlenden Ehepaare über der Grenze. Dazu kommen jene Paare, die ihre Steuererklärung getrennt einreichen. Die Werte dürften infolge von Lohnerhöhungen mittlerweile gestiegen sein. Insgesamt wären jedenfalls deutlich mehr Paare betroffen als jene 60 000, die bisher in der Diskussion genannt wurden. Diese Zahl bezieht sich lediglich auf Paare, die schon mindestens ein Kind haben.