Künftig sollen auch Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags in Elternzeit gehen können. Bis zu sechs Monate könnten die Parlamentarier dann nach der Geburt ihres Kindes den Plenarsaal mit dem Kinderzimmer tauschen. Ihre Diäten würden weiter gezahlt, hieß es am Donnerstag in Stuttgart.

Künftig sollen auch Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags in Elternzeit gehen können. Bis zu sechs Monate könnten die Parlamentarier dann nach der Geburt ihres Kindes den Plenarsaal mit dem Kinderzimmer tauschen. Ihre Diäten würden weiter gezahlt, hieß es am Donnerstag in Stuttgart.

 

Stuttgart  - Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags können bald Elternzeit nehmen. Die Parlamentarier können sich zukünftig für längstens sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes für die Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben lassen, wie Stefan Scheffold (CDU), der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses, am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Während der Elternzeit erhalten die Parlamentarier ihre Diäten weiter.

SPD, Grüne, CDU und FDP billigten einen entsprechenden überparteilichen Antrag einstimmig, mit dem erstmals in einem deutschen Landesparlament klare Regelungen für Abgeordnete mit Kindern getroffen wurden. Scheffold sagte: „Dadurch wird die Übernahme eines Mandats auch für junge Mütter und junge Väter attraktiver.“

Außerdem werde künftig während der Mutterschutzfristen und Kinderbetreuungszeiten Urlaub ermöglicht. Das Fehlen eines Abgeordneten wirkt sich nicht negativ auf seine Fraktion aus. Denn die Fraktionen stellten laut Mitteilung ein sogenanntes Pairing in Aussicht. Das bedeute, dass beim Fehlen eines Abgeordneten ein Parlamentarier der Gegenseite auf seine Stimmabgabe verzichte. So könne das Kräfteverhältnis zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen gewahrt bleiben.

Nach Ansicht der interfraktionellen Gruppe führt das Fehlen einer Regelung häufig dazu, dass sich Nachwuchspolitikerinnen gegen eine Bewerbung um ein Landtagsmandat entscheiden. Mit der Einführung von Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten für Abgeordnete wird die Vereinbarkeit von Familie und Mandat deutlich erleichtert, heißt es in der Begründung des Antrags.