Elternzeit Wie die Sparpläne der Ampel Familien treffen
Die Bundesregierung hat Änderungen bei wichtigen Regelungen für Familien getroffen. Ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag könnte womöglich gar nicht mehr umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat Änderungen bei wichtigen Regelungen für Familien getroffen. Ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag könnte womöglich gar nicht mehr umgesetzt werden.
Mehr Zeit für Familien – das ist eines der Versprechen im Koalitionsvertrag der Ampelparteien: „Wir werden Familien dabei unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen.“ So haben es SPD, Grüne und FDP festgehalten. Doch das war vor dem Ukraine-Krieg, vor der Energiekrise und vor dem Karlsruher Haushaltsurteil.
Inzwischen ist klar: Die Ampelregierung muss sparen – und es trifft auch Eltern. Während mit der Familienstartzeit ein Gesetz auf sich warten lässt, von dem junge Familien profitieren würden, tritt im April eine neue Regelung beim Elterngeld in Kraft, über die sich nicht alle freuen dürften.
Eigentlich hätte das Gesetz für die Familienstartzeit ab diesem Jahr gelten sollen. Es sieht vor, dass Partnerinnen und Partner künftig zehn Arbeitstage vergütet freinehmen können, um nach der Geburt des Kindes zunächst zu Hause zu unterstützen. Wer alleinerziehend ist, soll eine Person aus dem Umfeld benennen können. Doch obwohl das Jahr schon mehr als fünf Wochen alt ist, kann noch immer niemand sagen, wann die Familienstartzeit nun kommt. Und ob überhaupt.
Offiziell ist das Vorhaben noch nicht aufgegeben. „Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt sich für die Einführung einer Familienstartzeit ein“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dieser Zeitung. „Die Regelungen zur zweiwöchigen Freistellung nach der Geburt und die Details werden derzeit innerhalb der Bundesregierung ressortübergreifend beraten.“ Doch dieser Prozess zieht sich seit bald einem Jahr.
Das liegt an dem Streit über die Frage, wie das Vorhaben finanziert werden soll. Die bisherigen Pläne sehen ein sogenanntes U2-Umlageverfahren vor. Das funktioniert so, dass zunächst der Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitsausfall trägt, ihn dann aber von der Krankenversicherung zurückerhält. Die Krankenkassen finanzieren sich wiederum über die Beiträge, die auf das Entgelt entfallen. Geht es nach dem Ministerium, soll die Familienstartzeit aus demselben Beitragstopf wie der Mutterschutz finanziert werden. Das würde bedeuten, dass sich der entsprechende Umlagesatz um etwa 7 Prozent erhöht – was wiederum der Arbeitgeber trägt. Wirtschaftsverbände wie der Bund der Arbeitgeber (BDA) lehnen das Vorhaben deshalb ab – zumal die Wirtschaftslage aktuell ohnehin schwierig ist.
CDU/CSU sehen die Pläne kritisch, bei der der Arbeitgeber eine „Partnerauszeit“ bezahlen soll. „Dies würde zu einer massiven Belastung insbesondere von kleineren und mittleren Unternehmen führen, die sich in vielen Bereichen ohnehin aufgrund der Ereignisse der letzten Jahre kaum über Wasser halten können“, sagt die familienpolitische Sprecherin und CDU-Vizevorsitzende Silvia Breher. „Die Ampel sollte da ansetzen, wo tatsächlicher Bedarf besteht.“ Breher schlägt vor, das Elterngeld weiterzuentwickeln und dabei nicht nur die ersten zehn Tage in den Blick zu nehmen, sondern den gesamten Lebenslauf von Familien.
Während die Familienstartzeit in der Schwebe bleibt, tritt ab April die Kürzung beim Elterngeld in Kraft, die die Ampelregierung während der Haushaltsverhandlungen beschlossen hat. Im Herbst entschied die Koalition, die Einkommensgrenze für das Elterngeld in zwei Schritten auf 175 000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens pro Haushalt zu senken. Es soll sich aber noch etwas ändern: Im Regelfall können Eltern künftig nur noch einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Das Elterngeld steht Familien normalerweise 12 Monate zu; wenn beide Elternteile das Angebot nutzen, sind sogar bis 14 Monate möglich. Die konnten Paare bisher frei aufteilen. Bei Eltern, deren Kinder ab April geboren werden, ist der gleichzeitige Bezug im Regelfall nur noch einen Monat möglich.
Im Familienministerium verteidigt man die Entscheidung. „Mit der Neu-Regelung soll eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Kritiker befürchten allerdings, dass das Gegenteil passieren wird – und Väter sich künftig noch weniger an der Sorgearbeit beteiligen.