Der Bundesrat stimmt einem Antrag des Landes Baden-Württemberg zu. Die Regeln für Ausgleichszahlungen sollen vereinfacht werden.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Matthias Schmidt (mas)

Stuttgart - Die Bundesregierung muss es Unternehmen leichter machen, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Emissionshandelsgesetzes zu bekommen. Der Bundesrat hat am Freitag für einen von Baden-Württemberg eingebrachten Antrag gestimmt, demzufolge die entsprechende Verordnung überarbeitet werden muss.

 

Betroffen sind beispielsweise Betriebe, die besonders viel Hitze benötigen, etwa Gießereien. Die Ausgleichszahlungen sollen verhindern, dass die Produktion wegen des seit Januar in Deutschland geltenden CO2-Preises von 25 Euro pro Tonne in Länder abwandert, wo es solche Regelungen nicht gibt („Carbon Leakage“). Nach dem Willen der Landesregierung sollen Antragsstellung und Dokumentationspflichten für die Unternehmen deutlich vereinfacht werden.