Empörung im Gerichtssaal Verteidiger fordert Führerschein-Rückgabe nach tödlichem Unfall in Esslingen-Weil

, aktualisiert am 15.04.2026 - 16:21 Uhr
Der Angeklagte hatte sich nach der Verlesung der Plädoyers erstmals während des Prozesses zum Unfallhergang geäußert. Foto: Sebastian Xanke

Im Prozess um die Unfallfahrt in Esslingen-Weil, bei der drei Menschen starben, sorgte das Plädoyer des Verteidigers für Unruhe. Er vermutet eine medizinische Ursache für das Unglück.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Zwischenrufe, lautes Gemurmel und Unruhe im Zuschauerraum gaben die Empörung des Publikums wieder. Der Verteidiger des Angeklagten im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil hatte in seinem Plädoyer von der Rückgabe des Führerscheins an den Angeklagten gesprochen. Der Jurist hatte zudem eine eigene Version des Unfallhergangs geliefert.

 

Ein Auto war am 22. Oktober 2024 im Esslinger Stadtteil Weil in eine Fußgängergruppe gefahren. Die 39-jährige Frau und ihre beiden kleinen Söhne im Alter von drei und sechs Jahren erlagen am Unfallort ihren schweren Verletzungen. Seit Anfang Februar muss sich ein 55-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung in drei tateinheitlichen Fällen dafür vor dem Amtsgericht Esslingen verantworten.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte zu Beginn seines Plädoyers den Angehörigen sein Mitgefühl ausgesprochen. Wenn man ihm mitteilen würde, dass seine Frau und seine Kinder bei einem Unfall ums Leben gekommen seien – er wisse nicht, wie er reagieren würde, so der Jurist. Das Geschehen sei furchtbar. Sein Mandant aber sei nach wie vor davon überzeugt, dass ein technischer Defekt an seinem Fahrzeug ursächlich für den Unfall sei, so der Rechtsanwalt. Er habe auf die Bremse treten wollen, doch das Auto habe ohne sein Zutun Gas gegeben. Gutachter hatten im Prozessverlauf einen technischen Defekt am Fahrzeug nahezu ausgeschlossen.

Dieser Glaube seines Mandanten sei eine subjektive Wahrheit, führte der Jurist in seinem Plädoyer aus. Der Angeklagte habe es so empfunden und halte diese persönliche Überzeugung vom technischen Defekt am Fahrzeug als Unfallursache wohl auch aufgrund einer Gehirnerschütterung oder anderer neurologischer Folgen unmittelbar nach dem Unfall für Realität.

Verteidiger des Angeklagten hat eigene Erklärung zur Unfallursache

Doch die sieht nach Darlegung des Verteidigers anders aus. Die von den Gutachtern als wahrscheinlichste Unfallursache angesehene Verwechslung von Brems- und Gaspedal hält der Rechtsanwalt seinem Plädoyer zu Folge für nicht glaubhaft. Welcher erfahrene Autofahrer, so fragte er mehrfach, werde denn während einer Fahrstrecke von 153 Metern und einer Zeitspanne von mehr als fünf Sekunden das Gaspedal durchdrücken und auf vor einer roten Ampel stehende Fahrzeuge zufahren? Jeder Autofahrer würde sofort auf die Bremse treten.

Dass dies aber laut Gutachtern nicht erfolgt sei, führt der Rechtsanwalt auf eine medizinische Ursache zurück. Wohl in Folge einer Synkope, also einer Art Kreislaufkollaps, sei sein Mandat vermutlich nicht mehr in der Lage gewesen, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen. Es habe wohl eine Art Verkrampfung gegeben, die ein solches Verhalten unmöglich machte. Zudem sei es zu einer zeitweiligen Bewusstseinstrübung oder -störung seines Mandanten gekommen.

Der Besucherandrang war zum Prozessauftakt, aber auch während der Verhandlungstage groß gewesen. Foto: Sebastian Xanke

Die Auswertung der Fahrdaten des Unfallfahrzeugs hatte zudem laut Gutachtern ergeben, dass im Verlauf des Unfalls eine Lenkbewegung stattgefunden habe. Ein solches Verhalten, so der Verteidiger, sei nur damit zu erklären, dass der Angeklagte in diesem Moment zu sich gekommen sei und versucht habe zu reagieren. Auch aufgrund der von ihm vermuteten medizinischen Ursache als Unfallgrund sei sein Mandant vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freizusprechen und dem Angeklagten sei sein am zweiten Verhandlungstag eingezogener Führerschein wieder zurückzugeben. Aufgrund der empörten Reaktionen im Zuschauerraum musste die Vorsitzende Richterin um Ruhe bitten.

Leises Raunen auch beim Plädoyer der Staatsanwältin

Für ein leises Raunen bei den Besuchern der Verhandlung hatte auch das Plädoyer der Staatsanwältin gesorgt. Die Juristin forderte als Strafmaß zwei Jahre auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte lebe in geordneten privaten und beruflichen Verhältnissen und sei auch im Straßenverkehr noch nie auffällig geworden. Allerdings habe er aus Sicht der Staatsanwältin mehrere schwere Fahrfehler begangen. Er habe sich am 22. Oktober 2024 gegen 17 Uhr der roten Ampel in der Weilstraße mit seinem Hybridfahrzeug genähert, an der bereits wartende Autos standen. Der Wagen des Angeklagten habe wohl in den Verbrennermodus gewechselt, der Angeklagte habe dann vermutlich Gas- und Bremspedal verwechselt. Durch die dadurch aufkommende Stresssituation habe er den Fehler nicht korrigieren können.

Weitere Fahrzeuge wurden während des Unfalls beschädigt

In der Folge habe er sein Fahrzeug an den stehenden Autos vor der roten Ampel vorbei auf den Gehweg gelenkt. Wäre er auf die stehenden Fahrzeuge aufgefahren, so die Staatsanwältin, hätte es wohl hohen Sachschaden und vielleicht auch Verletzungen, vermutlich aber keine Todesopfer gegeben. So aber habe der Angeklagte mit seinem Auto die Fußgängergruppe auf dem Gehweg erfasst und sei in einen Zaun gefahren. Durch den Aufprall mit dem Zaun habe sich das Auto gedreht, sei gegen den Schaltkasten einer Ampel geprallt und zum Stehen gekommen. Durch die herumfliegenden Teile dieses Schaltkastens seien weitere Fahrzeuge beschädigt und eine Person leicht verletzt worden.

Die drei Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer gaben ebenfalls Plädoyers ab. Der Vertreter des Ehemanns und Vaters hielt an seiner Version fest, der Angeklagte könne ein Einzelrennen mit seinem Fahrzeug gefahren haben. Daher käme auch der Verdacht einer bedingten Tötungsabsicht auf. Zudem sei der Fall an das Landgericht zu verweisen, das höhere Strafmaße als das Amtsgericht verhängen könne. Der Vertreter der Mutter und Großmutter forderte die Entziehung der Fahrerlaubnis des Angeklagten auf Lebenszeit. Er führte noch einmal die Berechtigung zweier seiner Anträge aus. Er hatte eine weitergehende Untersuchung eines bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten gefundenen Präparats und der nach dem Unfall abgenommenen Blutprobe beantragt. Von ihnen erhoffe er sich weitere Erkenntnisse zum Unfallhergang.

Die Vorsitzende Richterin hatte diese beiden Anträge abgelehnt, woraufhin der Vertreter einen Befangenheitsantrag gegen sie gestellt hatte. Dieser Befangenheitsantrag aber, so hatte die Vorsitzende Richterin zu Beginn des Prozesstages erklärt, sei von der zuständigen Richterin am Amtsgericht abgelehnt worden.

Das Urteil im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil wird am Donnerstag, 23. April, erwartet.

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