Die Atmosphäre zwischen Grün-Rot und den Anwälten von Ex-Regierungschef Mappus im EnBW-Ausschuss wird immer giftiger. Hatten CDU und FDP der Koalition Verschleppung vorgeworfen, muss sich jetzt CDU-Mann Mappus den Vorwurf gefallen lassen.

Die Atmosphäre zwischen Grün-Rot und den Anwälten von Ex-Regierungschef Mappus im EnBW-Ausschuss wird immer giftiger. Hatten CDU und FDP der Koalition Verschleppung vorgeworfen, muss sich jetzt CDU-Mann Mappus den Vorwurf gefallen lassen.

 

Stuttgart - Die Grünen im EnBW-Untersuchungsausschuss werfen dem neuen Anwalt von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) vor, die Arbeit des Gremiums behindern zu wollen. „Wir weisen die Versuche von Prof. Bernd Schünemann zurück, nach mehr als zwei Jahren Arbeit den Ausschuss unter Druck zu setzen und damit auszubremsen“, sagte der Grünen-Obmann Uli Sckerl in Stuttgart.

Schünemanns jüngste Forderung, Einsicht in die Akten zu erhalten, die der Ausschuss insgesamt für seine Untersuchungstätigkeit zur Verfügung gestellt bekam, sei nichts als „heiße Luft“. Denn Mappus habe mit seinem sogenannten Betroffenen-Status, den ihm der Ausschuss kürzlich eingeräumt hatte, keinen Anspruch auf Akteneinsicht, sagte Sckerl. Das sehe das Untersuchungsausschussgesetz nicht vor.

Nach Überzeugung Sckerls geht es den Anwälten in erster Linie darum, ihren Mandanten als Opfer von Staatsanwaltschaft und Ausschuss zu inszenieren. „Das ist aber ein sehr durchsichtiges Manöver.“ Mappus könne als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bereits umfassend Einsicht in alle Akten nehmen.

Gegen Mappus ermittelt die Behörde wegen Untreueverdachts. Mappus hatte 2010 ein EnBW-Aktienpaket für 4,7 Milliarden Euro von dem französischen EDF-Konzern erworben; aus Sicht von Grün-Rot bezahlte Mappus 834 Millionen Euro zu viel.

Sckerl wies auch die Klage Schünemanns zurück, Mappus werde in seinen Rechten beschnitten, weil er nur einen Teil der Ausschussunterlagen erhalten habe. „Die Landtagsverwaltung hat nachgewiesen, dass Mappus alle ihm zustehenden Protokolle über die Beweiserhebungen des Ausschusses längst zugegangen sind.“ Lediglich Protokolle aus nichtöffentlichen Sitzungen habe Schünemann nicht erhalten, wenn es darin ausschließlich um Verfahrensfragen gegangen sei. „Auf diese wenigen Protokolle aber hat der Anwalt gar keinen Anspruch.“