Der Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus will trotz der laufenden Untreue-Ermittlungen im EnBW-Untersuchungsausschuss aussagen. Ein Experte hat mittlerweile bescheinigt, die Vernichtung der Festplatte von Mappus’ dienstlichem Computer sei rechtswidrig.

Stuttgart - Trotz der laufenden Untreueermittlungen will Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) noch einmal vor dem Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal aussagen. Dies haben seine Anwälte jetzt dem Ausschussvorsitzenden Ulrich Müller (CDU) mitgeteilt. Wegen des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens hätte Mappus nach ihrer Einschätzung zwar ein „umfassendes Schweigerecht“, darauf werde er sich aber nicht berufen, sondern wie bei seinem ersten Auftritt im März „vollumfänglich aussagen“.

 

Wahrscheinlicher Termin der zweiten Anhörung ist der 26. Oktober. Dann sollen auch andere zentrale Zeugen erneut vernommen werden, um inzwischen aufgetretene Widersprüche zu klären – so der Gleiss-Lutz-Anwalt Martin Schockenhoff. Noch offen ist, ob auch der Ex-Chef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, abermals aussagen wird. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue ermittelt, er dürfte also ebenfalls ein Aussageverweigerungsrecht haben.

Eine Sprecherin der Landtags-CDU begrüßte Mappus’ erneuten Auftritt, der „auf Wunsch der CDU und gegen den Willen von Grünen und SPD“ stattfinde. Dabei werde es auch um die Vernichtung der Festplatte seines Bürocomputers gehen, die die Regierungsfraktionen als Vertuschung bewerten. Bei seiner ersten Vernehmung hatte sich der Ex-Ministerpräsident eindeutig festgelegt: Zum EnBW-Deal seien „zu keinem Zeitpunkt, wie teilweise unterstellt, entsprechende Unterlagen vernichtet oder beiseitegeschafft“ worden. Seine Anwälte bekräftigten jetzt, auf der Festplatte hätten sich wegen der vereinbarten Geheimhaltung keine Dateien zu dem Aktiencoup befunden. Mappus habe sämtliche Unterlagen, die sich in seinem Besitz befanden, an den Ausschuss oder die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Festplatte befand sich ihren Angaben zufolge „zu keinem Zeitpunkt im Besitz unseres Mandanten“. Das Staatsministerium hatte hingegeben erklärt, sie sei ausgebaut und im Büro des Ministerpräsidenten hinterlegt worden.

Nach Überzeugung des Verwaltungsrechtlers Professor Kay-Uwe Martens sind Ausbau und Vernichtung einer Festplatte aus einem Computer der öffentlichen Verwaltung rechtswidrig. „Die Festplatte und alle darauf befindlichen Akten gehören dem Staat und müssen auch bei ihm bleiben. Das müsste jedem Staatsdiener klar sein“, sagte der Experte der Verwaltungshochschule in Kehl der Nachrichtenagentur dpa. Aus dem Strafgesetzbuch ergebe sich, dass eine Zerstörung von dienstlichen Schriftstücken oder Geräten illegal und unter Umständen strafbar sei. „Sonderregelungen für Ministerpräsidenten gibt es nicht.“ Martens zufolge muss es für die keinesfalls selbstverständliche Mischnutzung von Dienstcomputern Regelungen geben, die der Dienstherr aufstellt. „Wenn es die nicht gibt, heißt das nicht, dass man die Festplatte zerstören lassen kann.“ Überdies könnten private Dokumente vom Nutzer gelöscht werden, ohne dass die Festplatte ausgebaut werden müsse.