Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) darf künftig als „Betroffener“ am EnBW-Untersuchungsausschuss teilnehmen, dort aber keine Fragen und Anträge stellen. Dies hat das Gremium einstimmig beschlossen.

Stuttgart - Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) darf als „Betroffener“ an den verbleibenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses zum EnBW-Deal teilnehmen. Diesen Status hat ihm das Gremium am Dienstagabend auf seinen Wunsch hin einstimmig zugebilligt. Zum ersten Mal in der Geschichte Baden-Württembergs macht der Landtag damit von der Möglichkeit Gebrauch, einem Akteur, dem „persönliche Verfehlungen“ bescheinigt werden könnten, das Recht auf Anwesenheit und Stellungnahme einzuräumen. Der SPD-Obmann Sascha Binder sprach daher von einem „historischen Beschluss“.

 

Ebenso einstimmig wies der Ausschuss allerdings die Forderung von Mappus zurück, als Betroffener auch Fragen und Anträge stellen zu dürfen. Sein neuer Rechtsberater, der Strafrechtsexperte Bernd Schünemann, hatte dies mit der engen Verzahnung zwischen der Aufklärungsarbeit im Landtag und den Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begründet; durch Indiskretionen drohe eine „Vorverurteilung“ von Mappus. Der Ausschussvorsitzende Klaus Herrmann (CDU) verwies hingegen auf einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 1976, mit dem ein Frage- und Antragsrecht von Betroffenen ausdrücklich abgelehnt worden sei.

Mappus hat die Möglichkeit auf gerichtliche Überprüfung

Der Ex-Ministerpräsident hat nun die Möglichkeit, die Verweigerung dieser Rechte gerichtlich überprüfen zu lassen. Sein Berater Schünemann hatte bereits vorab mit „rechtlichen Konsequenzen“ gedroht. Kommt es dazu, droht dem EnBW-Ausschuss eine unabsehbare Verzögerung; vor der zumindest vorläufigen Entscheidung eines Gerichts dürfte das Gremium seine Arbeit dann nicht fortsetzen.

Akzeptiert Mappus die Entscheidung hingegen, soll er schon an der an diesem Freitag geplanten Sitzung teilnehmen und eine Stellungnahme abgeben können. Zur Vorbereitung muss er sämtliche Protokolle der Beweisaufnahme erhalten. Ob ihm gut zwei Tage zur Auswertung reichen, ist offen. Andernfalls müsse der Ausschuss in einer neuen Sondersitzung über das weitere Vorgehen beraten, hieß es.

Mit grün-roter Mehrheit wurden die eigentlich für diesen Freitag vorgesehenen Gutachter zum EnBW-Wert wieder ausgeladen. Aus Gründen der „Verfahrensökonomie“ höre man sie später und ziehe die Verlesung von Protokollen vor. CDU und FDP werteten dies als „grobes Foul“ und meinten, die Regierungsfraktionen hätten Angst vor dem Gutachterstreit.