Fast sechs Jahre nach dem Rückkauf von EnBW-Anteilen hat Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Rückzahlung eines Teil des Kaufpreises. Dem Land entgehen dadurch Millionen.

Stuttgart - Die Entscheidung habe überraschend das internationale Schiedsgericht ICC entschieden, wie das Finanzministerium am Freitag mitteilte. Das Land hatte auf rund 840 Millionen Euro Rückzahlung gehofft.

 

Fast sechs Jahre nach dem Rückkauf von EnBW-Anteilen hat das Land Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Rückzahlung eines Teil des Kaufpreises. Das habe überraschend das internationale Schiedsgericht ICC entschieden, teilte das Finanzministerium am Freitag in Stuttgart mit.

Das Land hatte auf rund 840 Millionen Euro Rückzahlung gehofft. Es hatte in dem Verfahren versucht, Geld vom Verkäufer der EnBW-Anteile, dem französischen Staatskonzern EDF, zurückzubekommen, weil der Preis zu hoch gewesen sei.

nacht- und Nebelaktion

Der damalige Regierungschef Stefan Mappus (CDU) hatte die EnBW-Anteile am Landtag vorbei in einer Nacht- und Nebelaktion im Dezember 2010 von der EdF zurückgekauft. Das Land zahlte damals 4,7 Milliarden Euro. Das war nach Auffassung der ehemaligen grün-roten Landesregierung viel zu viel.

Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte, die Entscheidung des Schiedsgerichtes sei am Mittwochabend ergangen. „Es ist an meinem ersten Arbeitstag zu früh, über Details oder die weitere Vorgehensweise des Landes zu sprechen“, sagte Sitzmann. Sie ist seit Donnerstag als Finanzministerin der neuen, grün-schwarze Landesregierung im Amt.