Exklusiv Nicht nur die Gutachter streiten sich stetig um die richtige Bewertung des Kaufpreises der EnBW-Aktien. Auch die Parteien im U-Ausschuss zum EnBW-Deal beäugen sich misstrauisch. Jetzt wirft die CDU dem Grünen Sckerl Verletzung der Geheimhaltungspflicht vor.

Stuttgart - Hans-Ulrich Sckerl, der Obmann der  Grünen im EnBW-Untersuchungsausschuss hat nach Auffassung der CDU unrechtmäßig aus Unterlagen zum Kaufpreis der EnBW-Aktien zitiert, die der Geheimhaltung unterliegen. Alexander Throm, der CDU-Obmann in dem Ausschuss, will eine Äußerung Sckerls in der Stuttgarter Zeitung überprüfen lassen. Sckerl hatte in der Auseinandersetzung über ein Gutachten des Münchner Finanzexperten Wolfgang Ballwieser den Vorwurf zurückgewiesen, Ballwieser habe seine Prognosewerte für die Strompreisentwicklung auf die Marktsituation nach dem Reaktorunfall von Fukushima bezogen. Sckerl hielt den Kritikern entgegen, der Münchner Professor habe für seine Berechnung vielmehr eine Studie für ein Energiekonzept der Bundesregierung vom August 2010 verwendet.

 

Diese Äußerung hat Alexander Throm „mit Erstaunen zur Kenntnis genommen“. Die Staatsanwaltschaft habe das Gutachten des Professor Ballwieser für geheimhaltungsbedürftig erklärt, betont der Heilbronner Landtagsabgeordnete gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Der Untersuchungsausschuss habe dies für die Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft kämen, ebenfalls beschlossen. Throm verweist zudem auf Paragraf 9 des Untersuchungsausschussgesetzes, wonach gegenüber Dritten nicht aus dem Gutachten zitiert oder darauf Bezug genommen werden dürfe. „Wer dagegen verstößt, kann sich strafbar machen“, sagte Throm.

Sckerl bleibt gelassen

Throm hatte am Mittwoch den Landtagspräsidenten informiert „und um Prüfung und weitere Veranlassung gebeten“. Den Verstoß betrachtet Throm als besonders bedeutsam, als es aus dem Ausschuss „in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen zu Informationen der Öffentlichkeit in rechtswidriger Weise gekommen ist“, sagte der CDU-Obmann der StZ. „Wer wie Herr Sckerl von anderen immer wieder Rechtmäßigkeit und Redlichkeit einfordert, muss diesen Maßstab auch an sich selbst anlegen. Wir fordern Herrn Sckerl auf, sich hierzu zu erklären“, so Throm in seiner Stellungnahme. Jetzt warte man die Ergebnisse der Prüfung durch den Präsidenten ab.

Dieser Prüfung sieht Hans-Ulrich Sckerl gelassen entgegen. Er sagte der StZ: „Ich habe nicht gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen, sondern auf eine öffentlich zugängliche Studie verwiesen, die im Auftrag der Bundesregierung erstellt worden ist.“ Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, ist laut Alexander Throm offen.

Im Streit über die Gutachten hat die CDU inzwischen beantragt, den Gutachter Henner Schierenbeck in den Untersuchungsausschuss einzuladen. Er hatte Ballwieser einen Rechenfehler vorgeworfen. Ballwieser war zur Erkenntnis gekommen, der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) habe 780 Millionen Euro zu viel für das EnBW-Aktienpaket bezahlt.