Die vernichtende Kritik des Rechnungshofs am EnBW-Deal interessiert auch die Staatsanwaltschaft: Sie will das Gutachten daraufhin prüfen, ob sie nun doch ermitteln muss.
Stuttgart - Nach dem vernichtenden Prüfbericht des Landesrechnungshofs gerät die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter wachsenden Druck, doch noch Ermittlungen zum EnBW-Deal aufzunehmen. Die Behörde habe das 80-seitige Gutachten angefordert und werde es nun auswerten, berichteten das Justizministerium und die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft auf StZ-Anfrage. An der Prüfung, „deren Ergebnis abzuwarten bleibt“, werde auch die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität beteiligt, sagte ein Sprecher des Generalstaatsanwaltes.
Federführend für die Aufarbeitung des EnBW-Skandals ist weiterhin die „politische“ Abteilung des umstrittenen Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler. Trotz zahlreicher Strafanzeigen, teilweise auch von Juristen, hatte diese bisher keinen Anlass für Ermittlungen gesehen. Zuletzt hatte es nach dem Bekanntwerden der E-Mails des Investmentbankers Dirk Notheis geheißen, man sehe nach wie vor keinen Anfangsverdacht, beobachte aber weiterhin die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Nun wurde ein förmlicher „Beobachtungsvorgang“ eingeleitet, wie eine Sprecherin sagte. Zudem gebe es zwei neue Anzeigen.
Angesichts der Befunde des Rechnungshofs erscheint die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zusehends fraglich, es gebe keine Anhaltspunkte für ein „treuwidriges Risikogeschäft“ oder einen Verstoß gegen die Regeln der „kaufmännischen Sorgfalt“. Die Prüfer sprechen demgegenüber von schweren Verstößen gegen das Haushaltsrecht und unwirtschaftlichem Verhalten zu Lasten des Landes. Strafrechtlich relevant könnten etwa Rügen im Zusammenhang mit der Beauftragung von Morgan Stanley sein. Für das Honorar von knapp 13 Millionen Euro habe es keinen Haushaltsansatz und keine Verpflichtungsermächtigung gegeben, moniert der Rechnungshof und nennt es „zweifelhaft“, ob die Höhe „wirtschaftlich“ gewesen sei.
Unverständnis über die Untätigkeit der Justiz
Die bisherige Weigerung der Staatsanwaltschaft, tätig zu werden, stößt derweil bundesweit auf Verwunderung. Das „Handelsblatt“ wertet den Prüfbericht als „Anklageschrift“ und zitiert den Wirtschaftsstrafrechtler Thomas Rönnau mit den Worten: „Wenn fremdes Vermögen verschleudert wurde, ohne ersichtlichen Grund, gerät Untreue in den Blick.“ Die „Hessische-Niedersächsische Allgemeine“ in Kassel kommentierte: „Strafrechtliche Ermittlungen sind nach diesen Feststellungen zwingend erforderlich.“
Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) sieht nach Auskunft einer Sprecherin weiterhin „keinen Anlass“ für eine Weisung an die Staatsanwaltschaft. Er lehne „jegliche politische Einflussnahme“ auf die Arbeit der Ermittler ab. Denkbar wäre jedoch, dass das Land selbst Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des EnBW-Deals erstattet – so wie es das jüngst im Fall des Chefs der Schlösserverwaltung tat, gegen den wegen eines Gratisurlaubs ermittelt wird. Auf die Frage nach dieser Möglichkeit sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Das müssen wir alles prüfen.“
CDU und FDP bekommen im Bestreben, die Schiedsklage gegen die EdF zu erhalten, derweil Unterstützung von der Landtagsverwaltung. In einem Gutachten gelangt diese zum Ergebnis, das Land sei nicht gehindert, die Klage dem EnBW-Ausschuss zu überlassen – allerdings auch nicht verpflichtet. Bisher hat die Regierung dies wegen der vereinbarten Vertraulichkeit abgelehnt.