Der Konzernchef Henri Proglio müsste bei einem Prozess gegen den Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus wohl als Zeuge auftreten – oder aber neu gehört werden. Ein Abschluss der Ermittlungen ist allerdings nicht absehbar.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Vernehmung französischer Manager zum EnBW-Deal müsste im Fall eines Prozesses gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus womöglich wiederholt werden. Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart können die Aussagen von EdF-Chef Henri Proglio und Kollegen nach Einschätzung des Generalstaatsanwaltes Achim Brauneisen zwar verwendet werden. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung gegen Mappus kommen, müsste versucht werden, die Manager nach dem Grundsatz der Unmittelbarkeit als Zeugen zu hören. Wenn dies nicht gelinge, sei eine erneute Vernehmung zu prüfen.

 

Die Anwälte von Mappus hatten moniert, dass bei der Vernehmung von Proglio gegen ein europäisches Rechtshilfeabkommen verstoßen worden sei. Die Verteidiger hätten entgegen den Vorgaben daran nicht mitwirken können; somit sei den Beschuldigten das rechtliche Gehör vorenthalten worden. Deswegen könne die Aussage des EdF-Chefs nicht verwertet werden.

Abschluss der Ermittlungen ist nicht absehbar

Brauneisen erläuterte dazu, die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe die französische Justiz im Wege der Rechtshilfe um die polizeiliche Vernehmung der Manager gebeten. Die Strafprozessordnung verlange dabei nicht, Beschuldigte und Verteidiger zu beteiligen. In einem Fall – dem des EdF-Chefs Proglio – hätten die Franzosen jedoch eine richterliche Vernehmung vorgenommen. Nach ihrem Recht seien dabei keine Beschuldigten beteiligt worden. Dies sei für die Staatsanwaltschaft „nicht absehbar und nicht bekannt“ gewesen. Gleichwohl könne sie im Ermittlungsverfahren „mit diesen Vernehmungen umgehen“.

Der Abschluss der Ermittlungen zum EnBW-Deal ist Brauneisen zufolge derzeit „nicht absehbar“. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft diesen für Ende 2013 angestrebt. Nun wird in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung gerechnet. Mappus wird am 14. Februar als „Betroffener“ vor dem EnBW-Ausschuss erwartet.