Stefan Mappus ist mit seiner Klage gegen die Rechtsberater im EnBW-Deal gescheitert. Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg hatte auf Schadenersatz geklagt.

Stuttgart - Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) ist mit einer Schadenersatzklage gegen seine früheren Rechtsberater beim EnBW-Milliardendeal gescheitert. Die Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart erklärte am Dienstag, die Klage gegen die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz sei unbegründet, da der Anwaltsvertrag zwischen dem Land und der Sozietät geschlossen wurde und nicht mit Mappus (48) persönlich. Deswegen könne der frühere CDU-Politiker nicht auf Schadenersatz wegen einer falschen Rechtsberatung klagen.

 

Mappus’ Anwalt Franz Enderle kündigte an, er werde seinem Mandanten empfehlen, beim Oberlandesgericht in Berufung zu gehen. Das Landgericht habe sich mit der eigentlichen Streitfrage, ob Mappus eine falsche juristische Expertise erhielt, gar nicht beschäftigt.

Der Ex-Regierungschef hatte im Dezember 2010 im Eiltempo einen 45-prozentigen Anteil des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF für 4,67 Milliarden Euro zurückgekauft. Dabei wendete die damalige CDU/FDP-Regierung das „Notbewilligungsrecht“ an, um den Landtag zu umgehen.

Mappus begründete das damals damit, dass potenzielle weitere Käufer nichts von dem Deal erfahren sollten und die EDF das Geschäft nicht an Bedingungen knüpfen wollte. Knapp ein Jahr später - Mappus hatte die Macht inzwischen an Grün-Rot verloren - befand der Staatsgerichtshof das Geschäft als verfassungswidrig, da es am Landtag vorbeiging.

Mappus: Beim Kauf der EnBW-Anteile falsch beraten

Mappus wirft Gleiss Lutz vor, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile falsch beraten zu haben. Die Kanzlei betont dagegen, die Juristen hätten vor einer Umgehung des Landtags gewarnt. Der Ex-Regierungschef habe trotzdem entschieden, das Risiko in Kauf zu nehmen. Der Streitwert in dem Zivilprozess soll rund 500 000 Euro betragen.

Die Vorsitzende Richterin Dorothea Grämmer erläuterte: „Der Anwaltsvertrag ist streng zweiseitig zwischen Anwalt und Mandant.“ Hinzu komme, dass Mappus keine finanziellen Folgen habe fürchten müssen: „Dem Kläger drohte aus einer Falschberatung auch keine persönliche Haftung.“ Es gebe keine Bestimmung, wonach der Ministerpräsident persönlich hafte.

Mappus’ Anwalt Enderle kritisierte das Urteil scharf. Die Begründung, dass der damalige Ministerpräsident nicht Vertragspartner gewesen sei und somit nicht schutzwürdig, überzeuge ihn überhaupt nicht. „Das halte ich für glatt falsch.“ Aus seiner Sicht könne sich Mappus das nicht gefallen lassen.

Der frühere CDU-Politiker hatte Ende vergangenen Jahres einen Erfolg errungen, als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Untreue gegen ihn eingestellt hatte. Die Staatsanwälte hatten ermittelt, weil Mappus womöglich für die EnBW-Anteile zu viel gezahlt und damit dem Land geschadet haben könnte.

Um die Frage, ob zu viel gezahlt wurde, dreht sich auch ein seit 2012 laufendes Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof. Die grün-rote Landesregierung will damit die EDF zur Rückzahlung von 834 Millionen Euro zwingen. Wann das Gericht entscheidet, ist laut einem Sprecher des Finanzministeriums noch völlig unklar.