Wer sagt die Unwahrheit? Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus und seine früheren Rechtsberater haben völlig unterschiedliche Erinnerungen daran, wenn es um das Thema Risiken des umstrittenen EnBW-Deals geht.

Stuttgart - Im Prozess um Schadenersatz deutet sich keine rasche Einigung zwischen Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und seinen früheren Rechtsberatern an. Mappus klagte gegen die Rechtsanwälte, die ihn im Zusammenhang mit dem umstrittenen EnBW-Deal beraten hatten.

 

Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart warfen sich die Kontrahenten gegenseitig vor, Unwahrheiten über die letzten Stunden vor dem Abschluss des EnBW-Geschäfts im Herbst 2010 zu erzählen. Zudem wollen beide Seiten erst einmal abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Mappus wegen Untreue erhebt und sich der Ex-Regierungschef einem Strafprozess stellen muss. Die Entscheidung dazu soll kurz bevorstehen. In dem Streit um Schadenersatz will das Landgericht Stuttgart am 20. Januar seine Haltung darlegen.

Mappus hatte im Herbst 2010 für das Land Anteile des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF zurückgekauft. Das Geschäft wickelte er am Landtag vorbei ab, was laut Staatsgerichtshof verfassungswidrig war. Mappus will nun alle Schäden von der Kanzlei Gleiss Lutz ersetzt bekommen, die ihm durch eine „mangelhafte Beratung“ bezüglich der Einbindung des Landtags entstanden sind.

Gleiss Lutz wiederum will erreichen, dass Mappus’ Klage abgewiesen wird. Der damals federführende Anwalt der Kanzlei, Martin Schockenhoff, bekräftigte am Dienstag, er habe niemals rechtliche Risiken ausgeschlossen, wenn bei dem Geschäft das Parlament umgangen wird. Hingegen beteuerte Mappus, Schockenhoff habe auch auf mehrmalige Nachfrage hin nichts von irgendwelchen Risiken gesagt. Der Streitwert in dem Zivilprozess soll rund 500 000 Euro betragen.

Mappus hatte für das EnBW-Aktienpaket 4,7 Milliarden Euro gezahlt - viel zu viel, wie Kritiker meinen. Da dem Land damit ein Schaden entstanden sein könnte, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Mappus wegen Verdachts auf Untreue. Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstag) entscheidet sich bald, ob es zur Anklage kommt oder nicht. Mappus’ Anwalt Christoph Kleiner sagte am Dienstag: „Wir hoffen und gehen davon aus, dass keine Anklage erhoben wird.“

"Reich wird man als Politiker nicht wirklich"

Schockenhoff erneuerte seine Aussage aus dem Untersuchungsausschuss des Landtags, wonach Mappus’ Berater und Freund Dirk Notheis von der Investmentbank Morgan Stanley sein primärer Ansprechpartner beim Deal gewesen sei. Notheis habe mit ihm auch ausführlich über den Umgang mit dem Parlament beim EnBW-Deal gesprochen. In einem Telefonat sei Notheis dann „eindringlich“ geworden: Er habe verlangt zu prüfen, ob es einen Weg gebe, irgendwie zu begründen, dass das Geschäft ohne vorherige Zustimmung des Parlamentes abgewickelt werden könne. Dies habe die Kanzlei getan. Danach müsse Notheis aber klar gewesen sein, dass es keine hundertprozentige Risikofreiheit geben könne.

Die Anwälte von Gleiss Lutz glauben, dass Mappus eine Zivilgerichts-Entscheidung zum Thema Schadenersatz braucht, um in einem möglichen Strafverfahren wegen Untreue bessere Karten zu haben. Ein „Schuldeingeständnis“ könne die Kanzlei aber nicht geben. Hingegen verwies Mappus’ Anwalt Franz Enderle darauf, dass Mappus hohe Ausgaben im Zusammenhang mit dem gegen ihn laufenden Verfahren habe. Er habe keine Möglichkeit gehabt, ein größeres Vermögen aufzubauen. „Reich wird man als Politiker nicht wirklich.“

Das Zivilgericht muss sich nun unter anderem mit den Fragen beschäftigen, ob Mappus’ Begehren auf Schadenersatz überhaupt zulässig ist, ob eventuell erst der Ausgang des Untreue-Verfahrens gegen ihn abzuwarten ist oder noch Beweise erhoben werden müssen. Im Januar will das Gericht eine Entscheidung verkünden - das muss aber nicht unbedingt ein Urteil sein, wie eine Sprecherin sagte.