Vor dem Landgericht Stuttgart streitet Baden-Württembergs früherer Ministerpräsident, Stefan Mappus, seit Dienstag mit seinen früheren Anwälten. Sie sollen ihn beim EnBW-Aktienrückkauf falsch beraten haben. Dafür will er entschädigt werden. Einen Vergleich schließt er aus.

Stuttgart - Es hat eine ganze Weile gedauert, aber dann haben die Streithähne ihre Zurückhaltung aufgegeben. Vor dem Landgericht in Stuttgart ist am Dienstag der Streit um die Verantwortlichkeiten beim umstrittenen Rückkauf der EnBW-Aktien durch das Land vor bald vier Jahren in voller Schärfe wieder aufgeflammt.

 

Der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat seine damaligen Rechtsberater auf Schadenersatz verklagt. Die Juristen der Sozietät Gleiss Lutz, konkret der Anwalt Martin Schockenhoff hätten ihn fehlerhaft beraten. Sie hätten ihn nicht auf die rechtlichen Risiken des Geschäftes vorbei am Landtag aufmerksam gemacht.

Verdacht auf Untreue

Das Ergebnis ist bekannt: Der damalige Finanzminister Willi Stächele (CDU) hatte am 5. Dezember 2010 mit seinem Segen den Weg für eine Ausnahmeregelung eröffnet. Das Kabinett stimmte am anderen Tag für den Deal. Das Parlament wurde nicht mehr gefragt. Später hat der Staatsgerichtshof des Landes dieses Vorgehen als verfassungswidrig beurteilt. Gegen Mappus wurde danach ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet, das bis heute nicht abgeschlossen ist. Er verlor eine Anstellung und hatte hohe Ausgaben für seine Rechtsbeistände in dem Ermittlungsverfahren. Und alles nur wegen der falschen Expertise des Anwalts Schockenhoff, der selbst auf Nachfrage „promovierter Juristen“ im Ministerrat und in der CDU-Fraktion die Existenz irgendwelcher Rechtsrisiken verneint habe, so jedenfalls die Argumentation von Mappus am Dienstag vor dem Landgericht. Hätte er um solche Risiken gewusst, so Mappus, hätte er das Geschäft wieder abgeblasen.

Handel war unbedingt gewollt

„Das ist ja alles unwahr,“ gab der Beklagte zurück –nämlich wenn jetzt behauptet werde, es hätte seinerzeit „intensive Nachfragen“ gegeben. Grundsätzlich würde er nie Risiken explizit ausschließen, so Schockenhoff. Nach seiner Darstellung war der unternehmerische Berater von Mappus, dessen Parteifreund Dirk Notheis, der damals Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley war, der Drahtzieher des Geschäftes. Notheis habe sehr wohl um die rechtlichen Risiken gewusst. Man habe den Handel aber wohl unbedingt wollen. „Wir machen den Durchzug“ – mit diesen Worten interpretierte Schockenhoffs Anwalt Uwe Hornung einen Mailverkehr von Dirk Notheis, in dem konkrete Verfahrensschritte vorgezeichnet waren.

Das Gericht muss sich freilich mit den rechtlichen Aspekten beschäftigen, etwa ob die Klage überhaupt zulässig ist. Da gab es Hinweise an Mappus‘ Anwälte der Münchner Kanzlei des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, die durch den Anwalt Franz Enderle vertreten war, noch ein paar konkretere Anhaltspunkte auf ein Verschulden von Gleiss Lutz und die unmittelbaren Folgen für Mappus zu liefern. Das wird noch dauern. Bis Dezember werden Stellung nehmende Schriftsätze getauscht. Am 20. Januar 2015 gibt das Gericht seine Entscheidung bekannt. An einem Vergleich waren die beiden streitenden Parteien nicht interessiert.