Nach der Niederlage vor Gericht sollte die EnBW den Rechtsstreit um das Atommoratorium beenden.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Bonn - Es ist eine Niederlage mit Ansage. Schon bei der mündlichen Verhandlung war deutlich geworden, dass die Klage des Energiekonzerns EnBW wegen des Atommoratoriums wenig Chancen haben würde. Nun hat das Landgericht Bonn die Forderung nach gut 260 Millionen Euro Schadenersatz tatsächlich abgewiesen. Weder den Bund noch das Land Baden-Württemberg sehen die Richter in der Pflicht, der Karlsruher Konzern bleibt auf seinen Einnahmeausfällen sitzen.

 

In mehrerlei Hinsicht interessant ist die Begründung der Zivilkammer: die Abfuhr habe sich die EnBW selbst eingehandelt, weil sie 2011 auf rechtliche Schritte verzichtete. Dabei wären diese nach dem Bonner Urteil durchaus aussichtsreich gewesen. Die Grundlage für die Zwangspause deutscher Atommeiler nach Fukushima sei nämlich zu dünn gewesen, der angebliche „Gefahrenverdacht“ nur behauptet, aber nicht wirklich begründet. Das ist eine veritable Ohrfeige für die zuständigen Minister in Berlin und Stuttgart. So richtig ihr Vorgehen politisch gewesen sein mag, so dürftig war es rechtlich untermauert. Insoweit kann sich die EnBW in ihrer nachträglichen Klage bestätigt sehen.

Die EnBW kann nicht auf viel Verständnis hoffen

Nicht gelten ließ das Gericht jedoch den Einwand, eine Klage wäre für den Konzern damals unzumutbar gewesen; man fürchtete um Kunden und um das Image. Tatsächlich hätte die EnBW seinerzeit breites Unverständnis geerntet, wenn sie gegen das Moratorium rechtlich vorgegangen wäre – zumal kurz nach dem Rückkauf der Hälfte der Aktien durch das Land. Viel Verständnis darf sie auch fünf Jahre später nicht erwarten, wenn sie als praktisch staatliches Unternehmen gegen den Staat klagt. Ob sie dazu wirklich verpflichtet war, wie das Vorgehen gegen den eigenen Großaktionär begründet wurde, ließe sich bezweifeln. Ihrem Ruf ist das auch heute nicht zuträglich, zumal das Agieren im Jahr 2011 damit als rein taktisch motiviert erscheint.

Die EnBW-Oberen wären gut beraten, die Prozessiererei zu beenden. Der Streit um die Lastenverteilung nach dem Atomausstieg wird letztlich ohnehin nicht vor Gericht, sondern politisch entschieden – in den Verhandlungen zwischen der Atomkommission des Bundes und den Konzernen.