Aus formalen Gründen ist Stefan Mappus mit der Klage gegen die Kanzlei Gleiss Lutz gescheitert. Die eigentlich spannende Frage, ob er beim EnBW-Deal falsch beraten wurde, bleibt zunächst ungeklärt. Ein Kommentar von StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die erste Runde im Prozess gegen seine Rechtsberater beim EnBW-Deal hat Stefan Mappus also verloren. Der frühere Ministerpräsident scheiterte mit seiner Klage gegen die Anwaltssozietät Gleiss Lutz schon an einer formalen Hürde. Weil der Vertrag zwischen den Advokaten und dem Land geschlossen war, kann Mappus daraus keine Ansprüche für sich geltend machen, argumentierte das Landgericht. Es fehle an den notwendigen Voraussetzungen, die eine Schutzwirkung auch für ihn begründen würden.

 

Ob die Juristen den damaligen Premier falsch beraten haben, ob ihm deswegen Hunderttausende von Euro Schaden durch Anwaltskosten und berufliche Nachteile entstanden sind – damit hat sich das Gericht erst gar nicht befasst. Dabei wäre es interessant zu wissen, wie neutrale Richter die Rolle von Gleiss Lutz beurteilen: Haben die Anwälte Mappus damals wirklich ausreichend vor den Risiken des Milliardengeschäfts gewarnt? In der ersten Instanz blieb dies ungeprüft; eine politische Aufarbeitung könne das Gericht nicht leisten, warb die Vorsitzende Richterin um Verständnis. Man darf also auf die zweite Instanz gespannt sein, die anzurufen die Anwälte Mappus empfehlen. Es wäre eine Überraschung, wenn er diesem Rat nicht folgen würde – und auch diesen Kampf bis zum Ende ausfechten würde.