Seit Jahren prozessiert die EnBW um ein 2011 erworbenes Start-Up-Unternehmen, mit überschaubarem Erfolg. Staatsanwälte ermitteln sogar wegen falscher Verdächtigung. Künftig prüft der Energiekonzern noch genauer, wann er rechtliche Schritte ergreift.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Frank Mastiaux war erkennbar gewappnet für die Frage. Ob die EnBW nicht allzu viele Rechtsstreitigkeiten führe? Zeitweise habe der fast komplett staatliche Energiekonzern mit Bund, Land und Kommunen parallel prozessiert – da ist der Steuerzahler in jedem Fall auf der Verliererseite, nur die Anwälte freuen sich. Manchmal werde man ja auch verklagt, erwiderte der Vorstandschef unlängst bei der Bilanzpressekonferenz. Wenn die EnBW aber selbst rechtliche Schritte einleite, prüfe sie dies ganz genau. Aktienrechtliche Pflichten würden im Zuge des erst vor kurzem neu geregelten Verfahrens ebenso bedacht wie Folgen für die Reputation. Generell suche das Unternehmen sein Recht lieber in Gesprächen als vor Gericht. Die EnBW als „Prozesshansel“ – diesem Eindruck trat Mastiaux damit entgegen.

 

Neue Nahrung erhält er indes durch einen Fall, in dem die EnBW mal wieder alle rechtlichen Register gezogen hat. Ihre tatsächlichen oder vermeintlichen Ansprüche verfolgte sie dabei nicht nur vor Zivilgerichten und einem privaten Schiedsgericht, sondern auch bei der Strafjustiz – und das so rigoros, dass gegen Konzernverantwortliche sogar wegen falscher Verdächtigung ermittelt wurde. Der Erfolg aller Bemühungen blieb freilich bescheiden, weshalb die Gegenseite nun die Frage aufwirft, ob die EnBW nicht maßlos überziehe.

Konfuse Entscheidung über den Kauf

Es geht um einen Unternehmenskauf, der mehr als fünf Jahre zurück liegt. Damals, noch unter dem Vorstandschef Hans-Peter Villis, übernahmen die Karlsruher eine Start-Up-Firma aus Offenburg: die Energie-Service Deutschland (ESD), einen für mehrere Energieversorger tätigen Spezialisten für die Gewinnung von Neukunden, etwa per Telefon. „Projekt Straßburg“ lautete der Codename des Erwerbs, der vom Vorstand Mitte 2011 nur mit gemischten Gefühlen abgesegnet wurde. Der Finanzchef Thomas Kusterer etwa verwies auf Probleme, wenn ESD weiter für direkte EnBW-Konkurrenten tätig bleibe; deswegen gab es später prompt tatsächlich Ärger. Sein Technik-Kollege Hans-Josef Zimmer zeigte sich irritiert, dass ESD zuletzt die eigenen Vorgaben verfehlt habe. Selbst Villis schien nicht ganz klar, warum man die 60-Mitarbeiter-Firma unbedingt kaufen müsse. Trotzdem gab das Gremium rund zehn Millionen Euro dafür frei – verbunden mit der Maßgabe, „die dargestellten Bedenken im weiteren Vorgehen zu beachten“.

So konfus die Übernahme ablief, so schnell gab es Kummer mit der neuen Tochterfirma. „Kurze Zeit nach dem Kauf sind erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Probleme zu Tage getreten“, berichtet die EnBW heute. Diese seien „offenkundig grundsätzlicher Natur“, aber im Vorhinein „auch bei näherem Hinsehen nicht erkennbar“ gewesen. Nach StZ-Informationen fühlte sich der Konzern über den Tisch gezogen: die Bilanz von ESD sei aufpoliert gewesen, die tatsächliche Leistungsfähigkeit deutlich geringer als die verhießene. Angesichts der drohenden Verjährung, sagt ein Unternehmenssprecher, habe man juristische Schritte eingeleitet.

Kein Erfolg vor dem Schiedsgericht

Mobilisiert wurde, wie in anderen Fällen auch, ein ganzes Arsenal von Rechtsmitteln. Gegen die einstigen ESD-Eigner ging die EnBW vor einem privaten Schiedsgericht vor. Ihr Ziel: die Rückabwicklung des Kaufes, zumindest aber Schadenersatz. Über das Verfahren haben beide Seiten striktes Stillschweigen vereinbart. Das erste Ergebnis sickerte jetzt gleichwohl durch: die angebliche arglistige Täuschung, befanden die Richter nach gründlicher Prüfung, habe die EnBW in keinem einzigen von fünf Fällen belegen können.

Daher wurde der Antrag abgewiesen; eine weitere Entscheidung des Schiedsgerichts steht offenbar noch aus. Gleichzeitig zog die EnBW-Tochter vor Zivilgerichte, gegen den einstigen ESD-Geschäftsführer Boris W. und Dienstleister der Firma. Zentraler Vorwurf: W. habe ihnen deutlich überhöhte Provisionen zugeschanzt, insgesamt mehr als eine Million Euro. Diesen Betrag wolle man zurück haben. Vor dem Landgericht Frankfurt hatte der Konzern mit dem Vorgehen gegen einen der Dienstleister zunächst Erfolg. Beim Oberlandesgericht unterlag er dann aber klar. Begründung: die Klage sei sogar unzulässig, weil die EnBW ihren Anspruch nicht untermauern könne. Nun versucht die EnBW, sich an den Ex-Geschäftsführer selbst zu halten; ein entsprechendes Verfahren ist derzeit in Offenburg anhängig. In einem weiteren Fall, sagt der Sprecher, habe man rechtskräftig gewonnen.

Ermittler sehen Vorwürfe nicht belegt

So weit, so noch üblich. Zugleich wandte sich die EnBW aber auch an die Staatsanwaltschaft. In Mannheim erstattete sie bereits 2013 Anzeige gegen Boris W. und einen einstigen Berater, wegen Untreue und Bilanzfälschung in etlichen Fällen. Ein Anfangsverdacht wurde bejaht, die Ermittlungen liefen an, samt Durchsuchungen. Drei Jahre lang prüften die Fahnder die Vorwürfe, dann wurde das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt. In der Verfügung fanden sie teils deutliche Worte: die Behauptung eines Scheinvertrages sei „als widerlegt zu betrachten“, ein weiterer Vorwurf „nicht im Ansatz nachvollziehbar“.

Für W. war das Maß damit voll. Er ließ seine Anwältin ebenfalls Strafanzeige erstatten, gegen drei EnBW-Verantwortliche. Der Verdacht: falsche Verdächtigung. Wider besseren Wissens habe der Konzern in seiner Anzeige Vorwürfe erhoben, hieß es darin sinngemäß, wichtige Fakten habe er gezielt unter den Tisch fallen lassen. Auch da bejahten die Staatsanwälte einen Anfangsverdacht und leiteten Ermittlungen ein. Gegen zwei EnBW-Leute wurden diese später eingestellt, ein Verfahren läuft noch; ob dabei etwas heraus kommt, gilt als ungewiss. Die notorisch überlastete Anklagebehörde war mit dem Hickhack jedenfalls gut beschäftigt.

Trudelnde Firma unter Mastiaux wieder auf Kurs

Musste das alles sein? Ja, sagt die EnBW. Es sei ihre Pflicht, „gegen . . .  rechtswidriges Verhalten Dritter zum Schaden des Unternehmens vorzugehen“. Andernfalls machten sich die Verantwortlichen selbst strafbar. Die Kosten des Rechtsstreits lägen zudem weit unter dem Kaufpreis.

Unter Mastiaux wurde die von seinem Vorgänger erworbene und dann ins Trudeln geratene Firma übrigens wieder auf Kurs gebracht. Die drohende Schließung sei abgewendet, ESD inzwischen erfolgreich restrukturiert, heißt es. Der Anwalt von Boris W., Stefan Nägele, hält die angeblichen Zwänge keineswegs für so zwingend. Oft werde von Unternehmen prozessiert um jeden Preis, sagt er allgemein, eine Kontrolle finde nicht statt. Solche Prozessstrategien seien nicht nur wirtschaftlich unsinnig, sondern könnten ihrerseits an Untreue grenzen. Aufsichtsräte seien daher gut beraten, die laufenden Rechtsstreitigkeiten in den Blick zu nehmen. W. selbst versteht nicht, weshalb die EnBW „mit solchem Aufwand gegen mich vorgeht: Warum sagt dort niemand mal, dass es nun reicht?“

Grundsätzlich fragt sich die EnBW laut Mastiaux immer, ob rechtliche Maßnahmen noch zu rechtfertigen seien. Man habe inzwischen ein System etabliert, wo die Frage des angemessenen Vorgehens „sehr genau durchleuchtet wird“, sagte er bei der Bilanzpräsentation. Der Finanzvorstand Kusterer konnte dort schon erste Erfolge vermelden: Im vergangenen Jahr seien die Rechtskosten – einschließlich Beratung etwa zehn Millionen Euro – bereits um 20 Prozent gesunken.