Stefan Mappus wird im Rechtsstreit mit seinen ehemaligen Rechtsberatern auch gegen die zweite Niederlage vor Gericht voraussichtlich in Revision gehen. Das sagte sein Anwalt.

Stuttgart - Nach seiner Niederlage im EnBW-Rechtsstreit will der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) voraussichtlich weiter vor Gericht gegen seine ehemaligen Rechtsberater kämpfen. „Wir empfehlen Herrn Mappus dringend, von der Möglichkeit einer Revision Gebrauch zu machen“, sagte sein Münchner Anwalt, der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am Dienstag - wie das Landgericht in erster Instanz - die Schadensersatzklage von Mappus gegen die Kanzlei Gleiss Lutz abgewiesen. Die Richter ließen aber eine Revision zu.

 

Das passiere höchst selten, sagte Gauweiler. Der 12. Zivilsenat habe auch selbst darauf hingewiesen, dass es sich um einen Präzedenzfall handele, in dem noch offene Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt werden könnten.

Nächste Instanz Bundesgerichtshof

Ein formale Entscheidung seines Mandanten gebe es noch nicht, sagte Gauweiler. Mappus könne innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen der Urteilsgründe in Revision gehen. Die nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof.

Mappus hatte Ende 2010 am Parlament vorbei den Rückkauf der Aktien am Karlsruher Energieversorger EnBW eingefädelt. Der Staatsgerichtshof hatte das Vorgehen als verfassungswidrig gerügt. Mappus beruft sich darauf, dass die Kanzlei Gleiss Lutz ihn bei der 4,7 Milliarden Euro teuren Transaktion nicht vor juristischen Fallstricken gewarnt habe. Die Sozietät hingegen macht eine ausreichende Aufklärung des Ex-Regierungschefs geltend. Dem Gleiss-Lutz Anwalt Martin Schockenhoff wirft Mappus vor, die Unwahrheit zu sagen.

Das Oberlandesgericht hatte argumentiert, Mappus sei kein Partner in dem Vertrag zwischen der Kanzlei Gleiss Lutz und dem Land gewesen. Deshalb könne er keine Ansprüche infolge möglicher Pflichtverletzung der Rechtsberater geltend machen. Bei seiner Feststellungsklage geht es erst einmal darum, ob er überhaupt berechtigt ist, Schadenersatz zu verlangen, etwa für Anwaltskosten im Zuge der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn wegen Untreueverdachts oder bei Auftritten im EnBW-Untersuchungsausschuss. Von einer Summe war öffentlich noch nicht die Rede. Die Forderung soll aber im „mittleren sechsstelligen“ Bereich liegen.