EnBW streitet mit der Stadt Stuttgart Bundesgerichtshof verordnet Wettbewerb um Fernwärmenetz

2017 hat  die  EnBW unter dem Pragsattel aufwendig zwei neue Fernwärmeleitungen verlegt. Foto: 7aktuell/Simon Adomat

Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil gesprochen und Entscheidungen der Vorgängerinstanz zum Teil korrigiert. Sowohl die EnBW als auch die Stadt sehen sich gestärkt.

Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), die in der Landeshauptstadt seit 2003 das Fernwärmenetz besitzt und betreibt, muss dieses Netz nicht an die Landeshauptstadt abgeben. Allerdings muss sie sich für den weiteren Betrieb einem Wettbewerbsverfahren stellen. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden (BGH, KZR 101/20). Die Kraftwerke sind von dem Urteil nicht betroffen. Beide Streitparteien begrüßten den Tenor des Urteils, allerdings leiten sie daraus unterschiedliche Folgen ab.

 

Der BGH beendet mit der Entscheidung einen sieben Jahre dauernden Rechtsstreit und stärkt den Wettbewerbsgedanken. An dem 218 Kilometer langen Fernwärmenetz hängen laut EnBW 28 500 Haushalte, 1400 Firmen und 380 öffentliche Gebäude.

Mit den Aktien Infrastruktur verkauft

Die Landeshauptstadt hatte 2003 mit dem Verkauf ihrer Energieaktien auch das Eigentum an der Infrastruktur für Strom, Gas, Fernwärme und der Wasserversorgung an die EnBW abgegeben. Dafür kassierte sie 2,3 Milliarden Euro. Der Handel war umstritten, denn die Netze gelten als öffentliche Infrastruktur und Teil der Daseinsvorsorge.

Mit der Infrastruktur übernahm die EnBW den alten Konzessionsvertrag der Technischen Werke Stuttgart (TWS). Ihm fehlt eine Endschaftsklausel. Es ist nicht geregelt, was mit den Anlagen nach Vertragsende 2013 geschehen sollte. Der Gemeinderat entschied sich 2016 unter dem Eindruck eines Bürgerbegehrens, die EnBW auf die Herausgabe des Netzes zu verklagen. Zuvor hatte die Stadt ein Wettbewerbsverfahren um die Wegenutzungsrechte für die Fernwärme eingeleitet. Es wurde mit dem Ziel gestoppt, sowohl das Eigentum als auch den Betrieb selbst zu übernehmen.

Gericht: EnBW bleibt Eigentümerin des Netzes

Dem städtischen Anspruch, das Netz (gegen eine auszuhandelnde Summe) zu übernehmen, hat der Kartellsenat des BGH am Dienstag eine klare Absage erteilt. Er bestätigt die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG), dass die Stadt mit der Beendigung des Gestattungsvertrags 2013 kein Eigentum am Netz erworben habe. Eine automatisch Übertragung sehe das Bürgerliche Gesetzbuch nicht vor, außerdem bestehe für die Stadt kein berechtigtes Interesse.

Der BGH korrigierte das OLG in einem Punkt zu Gunsten der EnBW: Der Konzern könne „unter keinen Umständen verpflichtet sein, die Leitungen zu entfernen“, heißt es, die Stadt muss das Netz dulden.

Doch auch die EnBW musste Federn lassen. Ihre Gegenklage zum Weiterbetrieb des Netzes sei vom OLG zu Recht abgewiesen worden, so der fünfköpfige Kartellsenat unter der Leitung von Richter Wolfgang Kirchhoff. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Juni hatte er auf den Wettbewerbsgedanken abgehoben. Bei Strom- und Gasnetzen ist er im Energiewirtschaftsgesetz festgeschrieben. In Paragraf 46 steht dort auch, dass die Netze dann übereignet werden müssen. Für Fernwärme fehlt eine solche Regelung. „Wir haben es hier mit einem Zukunftsthema zu tun“, sagte Kirchhoff damals. Der Kartellsenat hatte den Experten Ludger Bräuer vom Bundeskartellamt gehört. „Es kann Kommunen zugemutet werden, in eine Ausschreibung zu gehen, das wäre meine persönliche Position“, so Bräuer.

Stadt darf Wettbewerb um Betrieb ausschreiben

Das soll geschehen. Es könne der Stadt nicht verwehrt werden, eine Ausschreibung mit dem Zweck zu organisieren, „die wettbewerblichen Nachteile, die mit dem Leitungsmonopol verbunden sind, zumindest teilweise zu kompensieren“, heißt es.

Die Stadt legt die Entscheidung weit aus. Erhalte ein neuer Bewerber den Zuschlag, müsse die EnBW „nach jetzigem Verständnis des Urteils“ das Fernwärmenetz an den Gewinner der Ausschreibung übertragen. OB-Referentin Andrea Klett-Einiger und der von der Stadt beauftragte Anwalt Matthias Albrecht sagen, die Stadt können nun gestalten. Ein wichtiges Kriterium des künftigen Betriebs würden Investitionen in die Wärmeplanung und den Klimaschutz sein.

Die EnBW sieht sich hier gut aufgestellt. Mit der Umstellung von Kohle auf Gaskraftwerke (und später auf Wasserstoff) sowie einer Großwärmepumpe reduziere man erheblich Kohlendioxid. „Wir sind unverändert zur Zusammenarbeit mit der Stadt bereit“, sagt Andreas Mühlig, der bei der EnBW auch für die Fernwärme verantwortlich ist.

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