OB Fritz Kuhn hat das Ende des Feinstaubalarms Mitte April verkündet. Aber wie geht es bis dahin weiter? Die Stadt betont, dass die Alarmphasen nicht zum Spaß fortgesetzt werden.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart - OB Fritz Kuhn hat vergangene Woche das Ende des Feinstaubalarms verkündet. Die Luftqualität Stuttgarts habe sich so verbessert, dass der Feinstaubalarm Mitte April komplett eingestellt wird. Ein für alle Mal. Nichtsdestotrotz blinkt der Alarm aktuell auf Verkehrstafeln und weist auf die erhöhte Feinstaubbelastung hin. Kann das jetzt ignoriert werden? Soll man wieder guten Gewissens mit dem Zweit-SUV zum Zigarettenautomaten fahren?

 

Mitnichten, befindet die Stadtverwaltung. „Wir haben ja mit einiger Erleichterung verkündet, dass mit Ende dieser Periode der Alarm nicht fortgeführt wird“, sagt Sven Matis, Sprecher der Stadt Stuttgart, „dennoch läuft es bis dann weiter wie gehabt und eingeübt.“ Das Wetter beeinflusse nämlich weiterhin den Luftaustausch. Und wenn dieser stark eingeschränkt sei, bestehe weiterhin die Gefahr, dass der Grenzwert überschritten werde. „Dann ist es wichtig zu überlegen, ob es für bestimmte Fahrten Alternativen zum Auto gibt“, sagt Matis.

Mindestens 150 Euro Bußgeld

Ebenso bestehen bleibe während des Feinstaubalarms das Nutzungsverbot von Komfortkaminen. Während es lediglich die Weisung gibt, das Auto in der Garage zu lassen und auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, ist die Nutzung solcher holzbefeuerten Kamine in Privathaushalten während der Alarmphasen verboten. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Bei Uneinsichtigkeit könne ein Bußgeld verhängt werden, „dabei ist von einem Minimum von 150 Euro auszugehen“, so Matis.

„Außerdem werben wir ja für eine nachhaltige Mobilität, heißt, dass man sich eben möglichst häufig mit Bus, Bahn oder Rad durch die Stadt bewegt oder zu Fuß geht“, sagt Matis. Die ÖPNV-Rabatte und Vergünstigungen bei der Elektromobilität, etwa bei der Nutzung von Stella-E-Rollern, gelten auch weiterhin bis Mitte April während des Feinstaubalarms. „Sie sollen ja bei Alarm den Umstieg erleichtern“, sagt Matis.

Diesel-Fahrverbote gelten weiterhin

Die Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart bleiben vom Ende des Feinstaubalarms unberührt. „Die streckenbezogenen Fahrverbote sind Teil des Luftreinhalteplans des Landes“, sagt Matis. Die Fahrverbote werden nämlich nicht von der Stadt ausgesprochen.

Erstmals hatte Stuttgart im Januar 2016 den Feinstaubalarm ausgerufen, jetzt ist er Geschichte. Die CDU forderte die komplette Abschaffung des Feinstaubalarms schon früher, sah aufgrund der besser werdenden Werte keine Notwendigkeit mehr, daran festzuhalten. Auch wenn diese Notwendigkeit jetzt auch aus der Sicht des grünen Rathauschefs nicht mehr besteht: Das Thema Luftreinhaltung wird Stuttgart damit nicht zu den Akten legen.