Nach dem Verfahrensende kämpfen fünf Verletzte weiter um eine Entschädigung. Unter ihnen befindet sich der fast völlig erblindete Rentner Dietrich Wagner.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Wasserwerferprozess ist vorbei, aber es sind noch Fragen offen. Deswegen werden drei Anwälte der Nebenkläger jetzt auch weiter für ihre Mandanten kämpfen. Ihnen geht es darum, für die Verletzten des „schwarzen Donnerstags“ noch Schmerzensgeld als Schadenersatz zu erstreiten. Das wird auf dem Weg einer Zivilklage erfolgen, sagte der Anwalt Frank-Ulrich Mann.

 

Mann und sein Kollege Matthias Müller vertreten die Forderungen des Rentners Dietrich Wagner, der fast völlig erblindete nach einem Wasserwerferstrahl gegen seinen Kopf, und zwei weitere Nebenkläger aus dem Wasserwerferverfahren, die ebenfalls am Kopf getroffen worden waren. Sie kämpfen auch für einen weiteren Mandanten, der in dem am Mittwoch vorläufig eingestellten Verfahren gegen zwei hochrangige Polizeibeamte aber nicht als Nebenkläger aufgetreten war. Die Anwältin Ursula Röder hatte ebenfalls angekündigt, für ihre an den Augen verletzte Mandantin die Ansprüche auf Schmerzensgeld durchsetzen zu wollen. Die Klage auf Schmerzensgeld wendet sich gegen das Land Baden-Württemberg als Dienstherren der Polizei.

Ein Ergebnis ist 2015 zu erwarten

Die Ansprüche wären eigentlich nach drei Jahren verjährt gewesen. Mann hatte sich jedoch erfolgreich dafür eingesetzt, die Verjährung in dem Fall auszusetzen, da sich die strafrechtlichen Ermittlungen lange hingezogen hatten.

Im kommenden Jahr steht auf jeden Fall noch ein weiteres Verfahren zum „schwarzen Donnerstag“ an. Das Verwaltungsgericht wird über die Rechtmäßigkeit des gesamten Einsatzes zu entscheiden haben. Dazu sind sieben Klagen anhängig. Das Verfahren war ursprünglich ausgesetzt worden, um das Ende des Wasserwerferprozesses abzuwarten. Im Sommer wurde es aber wiederaufgenommen, da mit dem Start des Verfahrens am Landgericht klar war, dass es in nicht allzu ferner Zukunft eine Entscheidung geben würde.

Noch nicht entschieden ist, wer von den Verletzten in einem Strafverfahren gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf als Nebenkläger auftreten würde, so es zu einem weiteren Prozess kommen sollte. Die Staatsanwaltschaft nahm aufgrund von Erkenntnissen aus dem Wasserwerferprozess im Herbst wieder Ermittlungen gegen Stumpf auf. Ein Ergebnis sei Anfang 2015 zu erwarten, kündete die Staatsanwaltschaft am Mittwoch an. Das Verfahren war gegen eine Auflage von 3000 Euro eingestellt worden, weil das Gericht nur eine geringen Schwere der Schuld erkannt hatte.