Im nächsten Jahr wird das neue Bürgergeld eingeführt. Nach dem Bundestag, votierte auch der Bundesrat mehrheitlich für die Sozialreform der Ampelkoalition.

Nach dem Bundestag hat am Freitag in Berlin auch der Bundesrat dem Bürgergeld-Kompromiss von Regierungskoalition und Union zugestimmt. Damit kann das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 die Hartz IV-Leistungen ablösen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt um 53 Euro auf 502 Euro im Monat.

 

Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Fokus auf Weiterbildung und Umschulung

Dazu sollen die Betroffenen in verstärktem Maß weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten. Gestrichen werden sollen viele sogenannte Rechtsfolgenbelehrungen, die Post vom Jobcenter bisher für viele abschreckend wirken ließ. Außerdem dürfen die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung künftig mehr hinzuverdienen - zum Beispiel mit einem Minijob.

Den Beschlüssen war ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen. Die Union hatte die ursprünglichen Pläne der Ampel-Koalition abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von Fördern und Fordern sah die Union nicht mehr gewahrt. Im Bundesrat fiel das Bürgergeld deshalb zunächst durch.

Kürzungen beim Bürgergeld von Anfang an möglich

Verschärft wurden auf Druck der Union entgegen dem ursprünglichen Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Bereits ab Januar sind solche Kürzungen des Bürgergelds gestaffelt und in Höhe von maximal 30 Prozent möglich, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Maßnahme etwa zur Qualifizierung antreten.

Die Betroffenen dürfen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant. Dieses sogenannte Schonvermögen beträgt in einer „Karenzzeit“ von einem Jahr 40.000 Euro. Weitere Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft dürfen jeweils 15.000 Euro behalten. Altersvorsorge und Wohnung bleiben zunächst weitgehend unangetastet.

Im Bundestag stimmten 557 Abgeordnete für die Änderungen, die der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag abgesegnet hatte. Den Kompromiss ausgehandelt hatte eine informelle Runde von Ampel-Koalition und Union. Die AfD kritisierte das Vorgehen deshalb als nicht verfassungsgemäß. Abschließend bekam das Bürgergeld grünes Licht im Bundesrat.