Die Millionenklage der EnBW gegen den amtierenden Technik-Vorstand Hans-Josef Zimmer wird vorerst nicht vor dem Landgericht Landau verhandelt. Ein für Donnerstag nächster Woche vorgesehener Verhandlungstermin wurde aufgehoben.

Stuttgart - Die Millionenklage der EnBW gegen den amtierenden Technik-Vorstand Hans-Josef Zimmer wird vorerst nicht vor dem Landgericht Landau verhandelt. Ein für Donnerstag nächster Woche vorgesehener Verhandlungstermin wurde aufgehoben, bestätigte ein Gerichtssprecher der Stuttgarter Zeitung. Das Verfahren werde ausgesetzt, um die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den umstrittenen Russland-Geschäften des Energiekonzerns abzuwarten.

 

Die Staatsanwaltschaft will erst weiterermitteln

Die EnBW verlangt von Zimmer einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Sie macht ihn und drei Ex-Manager für Verträge mit dem russischen Lobbyisten Andrey Bykov verantwortlich, deretwegen der Konzern 130 Millionen Euro abgeschrieben hatte. Erst vor zwei Wochen hatte das Landgericht Heilbronn das Verfahren gegen den früheren EnBW-Manager Wolfgang Heni wegen der Ermittlungen ausgesetzt; von ihm fordert das Unternehmen mehr als 93 Millionen Euro. Man wolle „die besseren Erkenntnismöglichkeiten“ der strafrechtlichen Ermittlungen nutzen, hatte das Gericht dies begründet.