Die Bundesregierung will das Heizungsgesetz ändern. Noch fehlt es an Details, das schürt neue Unsicherheiten. Das Stuttgarter Energieberatungszentrum reagiert mit klaren Empfehlungen.
Der Auftrag des Energieberatungszentrums (EBZ) in Stuttgart geht aus dem Namen hervor. Der Verein soll die Menschen in Stuttgart in Energieangelegenheiten beraten; ein großer Stellenwert kommt dabei dem Heizungstausch und der Sanierung von Gebäuden zu. Bleibt die Frage, was das EBZ den derzeit Ratsuchenden aus Stuttgart mit auf den Weg gibt, nachdem öffentlich geworden ist, dass die Bundesregierung eine Novellierung des Heizungsgesetzes bis zum 1. Juli 2026 plant.
Bisher war die Ansage, dass in Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern – also auch in Stuttgart – vom 1. Juli 2026 an keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen; die Energie sollte demnach zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen. Nach der Einigung von CDU/CSU und SPD in Berlin soll diese Vorgabe nun wieder abgeschafft werden.
Bisher gibt es nur ein Eckpunkte-Papier, das noch viele Details offenlässt. Bis Ostern soll laut Bundesregierung ein Gesetzentwurf vorliegen. Wie geht eine Institution wie das EBZ mit der politischen Rolle rückwärts und den neuen Unsicherheiten um?
Stuttgarter Reaktion zu Änderungen im Heizungsgesetz
„Jetzt ist guter Rat noch wichtiger als vorher“, sagt der Geschäftsführer Joshua Nothdurft. „Das EBZ sollte sich auf die ökonomische Beratung fokussieren“, sagt er. „Wärmepumpen sind wirtschaftlich gesehen sinnvoller als Gasheizungen, für fast alle Häuser.“ Man plane kurzfristig eine Informationsveranstaltung, der Termin stehe noch nicht fest.
Nothdurft sieht in den Plänen der Bundesregierung einerseits mehr Entscheidungsspielraum für Hausbesitzer. Andererseits: Sollte die 65-Prozent-Regelung wieder gekippt werden, „ändert das natürlich alles“. Denn dann werden mutmaßlich weiterhin viele Gasheizungen in Stuttgart eingebaut, eine Entwicklung, die dem Klimaziel widerspricht.
Bis 2035 will die Stadt Stuttgart klimaneutral werden. Die 65-Prozent-Regel ist wichtiger Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung, die der Gemeinderat Ende 2022 beschlossen hatte und die bis Mitte dieses Jahres fortgeschrieben werden soll. Die Frage ist nun allerdings, in welche Richtung. Die Klimaneutralität bis in neun Jahren dürfte so jedenfalls kaum zu halten sein. „Die Stadt sollte das Zieljahr kritisch hinterfragen“, sagt Nothdurft. Ob sie es verschiebt, obliege aber natürlich ihr.