Eine EU-Verordnung regelt die gegenseitigen Lieferungen im Krisenfall ausführlich. In der Bundesregierung gibt es dennoch die Befürchtung, dass das Wohlwollen mit Deutschland bei einer tiefen Wirtschaftskrise begrenzt sein könnte.

In der Theorie muss sich niemand um die europäische Solidarität sorgen, wenn dauerhaft kein russisches Erdgas mehr in Deutschland ankäme. Die EU-Verordnung 2017/1938 „über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung“ regelt viele Details damit es erst gar nicht zu einem Schreckensszenario kommt, in dem der eine Mitgliedstaat den anderen frieren lässt.